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3. Aufklärung und Einwilligung

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Bevor der aktuelle Stand der bislang stark zivilrechtlich begriffenen Aufklärungspraxis wiedergegeben werden kann, sind weitere u.a. historische Grundlagen darzulegen, welche die Aufklärung in ihrer strafrechtlichen Bedeutung prägen.

Arztstrafrecht in der Praxis

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