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Rechenschafts- und Kontrollfunktion

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Für die nicht an der Geschäftsleitung beteiligten Streubesitz- oder Minderheitsaktionäre sowie die bezüglich der Mitwirkungsrechte von Aktionären gleichgestellten Gesellschafter einer GmbH (OR 805) kommt dem Jahresabschluss als Instrument der Rechenschaft eine zentrale Bedeutung zu. Sie haben Anspruch darauf, von der Unternehmensleitung zu erfahren, ob die ihr zur Verfügung gestellten Mittel optimal eingesetzt und eine angemessene Rendite erwirtschaftet hat. Bei Grossunternehmen mit einer erheblichen wirtschaftlichen Bedeutung für einen breiteren Kreis von Anspruchsberechtigten wie Arbeitnehmern (Arbeitsplatzsicherheit), Lieferanten (Stabilität der Geschäftsbeziehung), öffentlichen Gemeinwesen (Steuereinnahmen) ist die Pflicht zur Rechenschaftsablegung zwar erwünscht, von Gesetzes wegen in der Schweiz jedoch nicht vorgeschrieben. Freiwillige Veröffentlichungen von nicht börsenkotierten Grossunternehmen sind jedoch äusserst selten.

Gemäss einer bei einem mittelgrossen Unternehmen durchgeführten Umfrage wird die Rechenschaftsablage gegenüber den Anteilseignern als wichtige Funktion betrachtet.

Jahresabschluss nach dem Schweizer Rechnungslegungsrecht

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