Читать книгу Jahresabschluss nach dem Schweizer Rechnungslegungsrecht - Marco Gehrig - Страница 57
Einzelnormen
ОглавлениеEinzelnormen, auch explizite Normen genannt, regeln klar umschriebene Tatbestände wie einzelne Buchungsvorgänge, die Bewertung und den Ausweis im Jahresabschluss (OR 959). Das deutsche HGB weist im Gegensatz zum OR, welches beispielsweise keine näheren Vorschriften über die Ermittlung der Nettoerlöse enthält, eine hohe Dichte von Einzelnormen auf. Eine Sonderstellung im schweizerischen Rechnungslegungsrecht nehmen die spezialgesetzlichen Vorschriften für Banken mit einer hohen Dichte von Einzelnormen ein (RVB 2015). Einzelnormen sind im Rechnungslegungsrecht im geringen Masse zu finden.