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f) Beeinflussung informaler Organisationsstrukturen

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Ob und wie informale Beziehungen in der Praxis beeinflusst werden können, wurde von der Betriebswirtschaftslehre bislang erst wenig erforscht[247]. Im Grunde kehrt hier eine Problematik wieder, die bereits bei der angemessenen Integration der Subsysteme in das Gesamtsystem angesprochen wurde. Dort wurde darauf verwiesen, dass immerhin die Möglichkeit besteht, die einzelnen Subsysteme im Wege der Kommunikation für die Interessen und Notwendigkeit der Gesamtorganisation zu sensibilisieren. Als maßgebendes Kommunikationsmittel wurde bislang vor allem die Unternehmenskultur entwickelt, die das Denken, Handeln und Entscheiden innerhalb einer Unternehmung nach innen prägen soll[248]. Indem diese Werte verinnerlicht werden, sollen sie „formale Koordinationsmechanismen zumindest teilweise“ ersetzen[249].

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Die praktische Betriebswirtschaft greift hier also wieder auf Instrumente zurück, wie sie in der Lehre vom normativen Management im Vordergrund stehen. Informale Organisationsstrukturen sollen vor allem durch „weiche“ Managementmethoden beeinflusst werden. Im eigenen Nahbereich bedeutet dies, dass die im Rahmen des normativen Managements aufgestellten allgemeinen Forderungen selbst eingehalten werden müssen. Verstöße gegen diese Organisation können im Einzelfall auch eine strafrechtliche Verantwortlichkeit – etwa in der Form von psychischer Beihilfe zu Straftaten Dritter – begründen. Ganz konkret müssen etwa faktische Änderungen der Aufteilung der Organisationsbereiche auf der Führungsebene unmittelbare Entsprechungen in Änderungen der formalen Struktur der Unternehmung finden. Idealtypisch stimmen damit formale und informale Organisationsstruktur umso stärker überein, je größer die zentralen Leitungsrechte der betroffenen Personen sind.

Teil 1 Grundlagen zur Theorie des Wirtschaftsstrafrechts › C › II. Strafrechtliche Steuerungsmechanismen

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