Читать книгу Zur Theorie des Wirtschaftsstrafrechts - Marco Mansdörfer - Страница 43

4. Konkretisierung für Situationen der Unternehmensleitung (Führungslehre)

Оглавление

90

Die Umsetzung der Handlungsmaximen des Ergiebigkeitsprinzips in Unternehmen wird traditionell als Aufgabe der Unternehmensleitung oder des Managements bezeichnet. Die Unternehmung wird heute im Allgemeinen durch Zielvorgaben geleitet (Führung durch Zielvereinbarung, management by objectives). Die traditionelle Theorie der Unternehmung hat dazu ihre Leitsätze über die Unternehmensplanung und das Unternehmensgleichgewicht, insbesondere ihre Aussagen über Absatz-, Investitions- und Produktionsentscheidungen, auf der Prämisse formuliert, der Unternehmer handle nach dem erwerbswirtschaftlichen Prinzip in seiner ausgeprägtesten Form, also im Sinne Gewinn- und Rentabilitätsmaximierung[202].

Über diese einfach ökonomischen Zielvorgaben hinaus konstatiert die Betriebswirtschaftslehre angesichts der wachsenden Komplexität und Dynamik der Entwicklung von Umwelt und Unternehmungen eine weitgehende Orientierungslosigkeit im Management und bei den Mitarbeitern[203]. Um diese Krisenlagen zu überwinden, bedarf es sicherheitsversprechender Fixpunkte[204].

Zur Theorie des Wirtschaftsstrafrechts

Подняться наверх