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3. Konkretisierung für dynamische Situationen des Tauschs, des Wettbewerbs und des Eingreifens Dritter (Spieltheorie)
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Das Ergiebigkeitsprinzip leitet die prinzipielle Ausgestaltung des Wirtschaftsprozesses und wird durch die Entscheidungstheorie für die (regelmäßigen) Situationen der Entscheidung unter Risiko oder Unsicherheit präzisiert. Damit sind zwar Verhaltensmodelle für alle diejenigen Situationen beschrieben, in denen der Einzelne sein Verhalten als isoliertes Wirtschaftssubjekt einrichten muss. Es fehlt allerdings noch ein Modell für Situationen des Austauschs von Gütern, Rechten oder Leistungen oder des Handelns im Wettbewerb mit anderen Wirtschaftsteilnehmern[187]. Diese komplexeren Szenarien lassen sich mithilfe der sog. Spieltheorie theoretisch in einer Weise aufarbeiten, dass auch die spezifischen Funktionen der Strafe als rechtlicher Sanktion deutlich werden.