Читать книгу Zur Theorie des Wirtschaftsstrafrechts - Marco Mansdörfer - Страница 28

cc) Konkretisierung des Bildes des homo oeconomicus als Erklärungsmodell

Оглавление

39

Soweit das Bild des homo oeconomicus als wirtschaftswissenschaftliches Erklärungsmodell dient, genügt es nicht, allein die Reaktionsmechanismen des homo oeconomicus zu beschreiben[114]. Ein solches Erklärungsmodell wäre unvollständig, bestünden nicht auch Annahmen über die Umwelt des homo oeconomicus und Modelle zur Erklärung von Verhaltensänderungen.

40

Nach dem ökonomischen Verhaltensschema gibt es theoretisch nur drei Möglichkeiten, Änderungen im Verhalten eines Wirtschaftsakteurs zu erklären: die Änderung von Präferenzen oder von Restriktionen oder von beidem[115]. Der Begriff der Präferenz erfasst nicht lediglich einzelne vorübergehende Vorlieben, sondern bezieht sich auf „tiefer liegende“ letzte Ziele von Wahlhandlungen[116]. Unter dem Begriff der Restriktion wird die (Kosten)Struktur objektiver Anreizsituationen beschrieben[117]. Dazu gehören etwa das Einkommen einer Person, die Preise von Gütern und insbesondere die rechtlichen Rahmenbedingungen[118]. Als Umweltannahme wird eine Identität der Präferenzen aller Individuen zugrunde gelegt[119].

41

Tatsächlich scheiden zwei von diesen drei theoretisch denkbaren Erklärungsmöglichkeiten aus: Den Wandel im Verhalten durch sich ändernde Präferenzen und Restriktionen zugleich zu erklären, wäre für eine modellhafte Analyse von Verhalten wenig brauchbar. Eine solche Erklärung würde die Bedeutung der einzelnen Faktoren für die konkrete Verhaltensänderung im Unklaren lassen. Der Versuch, Verhaltensänderungen allein durch Präferenzänderungen zu erklären, scheidet regelmäßig ebenfalls aus. So wird unterstellt, dass sich Präferenzen wesentlich langsamer verändern als Restriktionen und sie daher für die Analyse vernachlässigt werden können[120]. Darüber hinaus sind Verhaltensänderungen durch intrasubjektive Präferenzen auch nicht direkt messbar, sodass dieser Erklärungsversuch aus steuerungssystematischer Perspektive ohnehin unergiebig sein würde[121]. In vielen Modellen wird daher bereits a priori eine Invarianz (Stabilität) der Präferenzen zugrunde gelegt. Damit verbleiben als Arbeitshypothese für ökonomische Ansätze Situationen mit Restriktionsänderungen, also mit objektiv wahrnehmbaren Änderungen in den Anreiz- bzw. Kostenverhältnissen.

Zur Theorie des Wirtschaftsstrafrechts

Подняться наверх