Читать книгу Haushaltsnahe Dienstleistungen für Familien - Mareike Bröcheler - Страница 12
2.1 Begriffsbestimmungen – private Haushalte und Familienhaushalte
ОглавлениеPrivate Haushalte sind die kleinste ökonomische Einheit einer Volkswirtschaft. Neben Staat und Unternehmen sind sie die dritte Instanz zur Sicherung der Daseinsvorsorge einer Gesellschaft. Während unter den Bereich der öffentlichen (oder: staatlichen) Daseinsvorsorge vorrangig Leistungen der Infrastruktur zur Herstellung eines grundlegenden Lebensstandards für die Bevölkerung, etwa durch Energie- oder Wasserversorgung, Verkehrswesen, Kommunikationsdienstleistungen oder Einrichtungen des Bildungs- und Gesundheitswesen gefasst werden,9 hat die private Daseinsvorsorge in Haushalten die Befriedigung der Grundbedürfnisse seiner Mitglieder nach u. a. Essen, Schlaf, Wohnraum oder Hygiene zum Ziel. Die Sicherstellung der privaten Daseinsvorsorge ist daher Daseinsberechtigung jedes Haushaltes und Ziel aller haushälterischen Tätigkeiten (vgl. von Schweitzer 1983, 1991; Neu 2009). Lehren vom richtigen und guten Haushalten, im Sinne eines ökonomischen, sparsamen Umgangs mit den vorhandenen Ressourcen für die Daseinsvorsorge finden sich bereits seit der Antike in der Literatur wieder. Der private Haushalt selbst hingegen rückt erst im 20. Jahrhundert in den wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Fokus. Egner definiert den privaten Haushalt ,,als die Einheit der auf Sicherung der gemeinsamen Bedarfsdeckung einer Menschengruppe im Rahmen eines sozialen Gebildes gerichteten Verfügungen“ (Egner 1976: 34). Er grenzt sich damit von früheren Definitionen ab, die allein die (haus)wirtschaftlichen Handlungen fokussierten (vgl. Egner 1976; von Schweitzer 1991; Richarz 2001).10 Auch nach der heute gültigen, amtlichen Definition von Privathaushalten gilt als Haushalt ,,jede zusammenwohnende und eine wirtschaftliche Einheit bildende Personengemeinschaft (Mehrpersonenhaushalte) sowie Personen, die allein wohnen und wirtschaften (Ein-Personen-Haushalte, zum Beispiel auch Einzeluntermieter)“ (Destatis 2018: 24). Personengemeinschaft und wirtschaftliche Aktivität werden damit um die räumliche Dimension des gemeinsamen Wohnens ergänzt.11