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Die Indikation zur Methadon-Behandlung
ОглавлениеDie Methadon-Behandlung ist angezeigt, wenn sich bei einem Heroinabhängigen eine Chronifizierung eingestellt hat. Es ist nicht auszuschliessen, dass die Schwelle zur Chronifizierung beim heute so verbreiteten Angebot von Heroin bereits bei wenigen Injektionen erreicht ist. Diese Schwelle genügt indessen noch nicht für die Indikation. Es hiesse, mit Methadon-Kanonen auf Heroinspatzen schiessen, wenn bereits bei Probierern die Methadon-Erhaltungsbehandlung durchgeführt würde. Die Chronifizierung zeigt sich uns vielmehr dann, wenn beim Heroinkonsumenten bezüglich seines Suchtverhaltens und seines Agierens in der Drogenszene eine deutliche Erschöpfung sichtbar wird. Sowohl der Patient als auch der Arzt müssen bei der Indikationsstellung unter dem Eindruck stehen, dass der Methadon-Anwärter die negativen Auswirkungen des Heroinkonsums (sozialer Abstieg, schulisches und berufliches Versagen, Verschuldung, Kriminalisierung, gesundheitliche Ruinierung usw.) in einem genügenden Mass erlebt hat, um für eine langfristige Methadon-Behandlung motiviert zu sein und darin durchharren zu können. Die zweite Voraussetzung für die Methadon-Erhaltungsbehandlung ist die (nicht nur deklarierte, sondern auch überzeugende) Bereitschaft des Patienten, auf weite Sicht die Zielsetzung von Drogenfreiheit fallenzulassen. Auch er muss den rehabilitativen Schritten gegenüber der Befreiung von der Sucht Priorität einräumen. Andernfalls sind Entziehungskuren vorzuziehen.