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Der therapeutische Kontrakt
ОглавлениеNach der Indikationsstellung zur Methadon-Behandlung wird man dem Patienten in einem therapeutischen Kontrakt alle Bedingungen und Modalitäten der Behandlung auseinandersetzen. Vor Beginn der Behandlung ist dem Patienten eine mindestens mehrstündige Bedenkzeit einzuräumen, in welcher er seine Motivation nochmals überdenken kann. Im Verlaufe der Behandlung gilt es, immer wieder auf diese Abmachungen zurückzugreifen. Bei vielen Patienten nimmt die Klarstellung des Therapiekontraktes zahlreiche Stunden in Anspruch! Was bei der ersten Besprechung als vorbehaltlose Zustimmung des Methadon-Anwärters zu allen Vereinbarungen imponiert, ist oft schon nach wenigen Tagen wie verflogen! Folgende Punkte müssen im Vertrag (mündlich oder schriftlich) festgehalten werden:
1.Die Behandlung ist langfristig angesetzt, auf unbestimmte Zeit, in der Regel Jahre. Es werden keine kurzfristigen Entzugsbehandlungen durchgeführt.
2.Tägliches Erscheinen in der Behandlungsstelle während der Öffnungszeiten ohne Ausnahme. Einnahme des Methadons unter Aufsicht des Arztes oder der Arztgehilfin.
3.Für Samstag/Sonntag wird das Methadon jeweils am Freitag in zur Injektion nicht geeignetem Orangensaft bzw. als angesäuerte Lösung mitgegeben.
4.Zwei Urinkontrollen pro Woche ohne Vorankündigung.
5.Bei längeren Abwesenheiten des Patienten, die sich an den üblichen Ferienansprüchen zu orientieren haben, kann bei rechtzeitiger Mitteilung die Abgabe von Methadon am Ferienort durch einen Arzt oder eine Apotheke organisiert werden. Trampen mit ständigem Ortswechsel fällt indessen ausser Betracht.
6.Die Arbeitsstelle muss im Einzugsgebiet der Behandlungsstelle gesucht werden, so dass das tägliche Erscheinen zur Methadon-Einnahme gewährleistet ist. Ein Mitgeben des Methadons kommt auch bei auswärtiger Arbeit nicht in Frage.
7.Durchschnittlich einmal pro Woche sowie bei anfallenden Problemen hat der Patient zu einer Aussprache zu erscheinen, entsprechend seinen eigenen Aussprachebedürfnissen und denjenigen des Arztes.
8.Der Arzt hat das Methadon während der Öffnungszeit seiner Praxis so vorbereitet, dass der Patient bei seinem täglichen Erscheinen keine Wartezeiten in Kauf nehmen muss.
9.Die Dosierung des Methadons wird so festgelegt und jeweils angepasst, dass der Patient nicht auf Entzug kommt. Er soll keine Hemmungen haben, Unterdosierungen bzw. Entzugserscheinungen mitzuteilen.
10.Ein Zusammenleben mit einem Fixer in einer Wohngemeinschaft ist nicht vereinbar mit der Methadon-Behandlung, da die Versuchung zu Heroinkonsum zu gross wäre.
11.Im übrigen werden an das Verhalten des Patienten bezüglich Arbeit, Beziehungen keine weiteren Bedingungen geknüpft.
12.Ein systematisches Weiterfixen, Handel mit Drogen oder schwere Delinquenz hat Ausschluss aus dem Methadon-Programm zur Folge.