Читать книгу Tax Compliance - Markus Brinkmann - Страница 347

cc) Bindungswirkung der TV

Оглавление

264

Die Bindungswirkung der TV tritt für alle Beteiligten bereits mit ihrem Abschluss ein und nicht erst durch Erlass der darauf beruhenden Steuerbescheide. Diese Bindungswirkung ist verhältnismäßig stark. Werden nachträglich Tatsachen bekannt, die beim rechtzeitigen Bekanntwerden dem Abschluss einer TV entgegen gestanden hätten, beseitigt dies die Bindungswirkung nicht.[104]

265

Eine Ausnahme ist nur zu machen, wenn der Steuerpflichtige oder sein Vertreter vorsätzlich steuerlich relevante Tatsachen verschwiegen haben und dadurch wissentlich den Abschluss einer falschen TV erschlichen haben. Hier fällt nicht nur die Bindungswirkung nachträglich weg, sondern in einem solchen Verhalten kann im Einzelfall auch eine Steuerhinterziehung in Form des § 370 Abs. 1 S. 1, 2. Alt. AO vorliegen.

266

Wenn kein anderweitiger Fehler vorliegt, kann die Bindungswirkung der TV nur im Einvernehmen mit allen Beteiligten nachträglich aufgehoben werden.[105]

Tax Compliance

Подняться наверх