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IV. Allgemeine Rechtsgrundlagen der Tax Compliance

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Die Einhaltung steuerlicher Vorschriften und die Erfüllung steuerlicher Pflichten, im Sinne einer Pflicht zu rechtstreuem Verhalten, bedarf keiner zusätzlichen Rechtsgrundlage. Diese Verpflichtung ergibt sich bereits aus den gesetzlichen Pflichten selbst, im Bereich Tax Compliance sind dies insbesondere solche aus dem voranstehend unter II. (Rn. 4 ff.) dargestellten Pflichtenkatalog.

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Bislang nicht abschließend geklärt ist jedoch, ob es eine gesetzliche Pflicht zur Einrichtung und Unterhaltung einer Tax Compliance-Organisation gibt.

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Die Frage ist in der Literatur umstritten, jedoch bislang ungeklärt. Das LG München I hat in seiner sog. Siemens/Neubürger-Entscheidung[79] eine Pflicht zur Einrichtung einer auf Schadensprävention und Risikokontrolle angelegten Compliance-Organisation angenommen, die im Urteilsfall durch den Vorstand verletzt worden sei. Wir verstehen das Urteil allerdings als eine Einzelfallentscheidung, die nicht ohne Weiteres in dem Sinne verallgemeinert verstanden werden kann, dass eine generelle Verpflichtung zur Einrichtung eines Compliance Management Systems bestehen soll. Abgesehen davon verhält sich die Entscheidung nicht zu den Anforderungen an die konkrete Ausgestaltung eines Compliance Management Systems und insbesondere nicht dazu, ob – bei grundsätzlicher Annahme einer Verpflichtung zur Einrichtung einer Compliance-Organisation – Tax Compliance ein elementarer Bestandteil ist.

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Nach Tz. 2.6 AEAO zu § 153 AO soll die Tatsache, dass der Steuerpflichtige ein innerbetriebliches Kontrollsystem eingerichtet hat, das der Erfüllung der steuerlichen Pflichten dient, ggf. ein Indiz gegen das Vorliegen eines Vorsatzes oder der Leichtfertigkeit darstellen können. Eine allgemeine Verpflichtung zur Einrichtung eines Tax Compliance Management Systems nimmt aber auch die Finanzverwaltung offenbar nicht an.

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Gleichwohl wird eine solche Verpflichtung aus Rechtsgrundlagen insbesondere des Zivilrechts und verschiedener aufsichtsrechtlicher Spezialnormen abgeleitet.

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