Читать книгу Soziale Arbeit mit marginalisierten Jugendlichen - Markus Ottersbach - Страница 11
1.4 Der Begriff der »Ausgrenzung« bzw. der »Exklusion«
ОглавлениеIm Kontext der Debatte um In- und Exklusion wurde die Gruppe auch als exkludiert oder ausgegrenzt bezeichnet. Vor dem Hintergrund der Systemtheorie (vgl. Luhmann 1984) werden Jugendliche als exkludiert oder auch ausgegrenzt (vgl. Kronauer 2002) bezeichnet, wenn sie von einem oder mehreren Subsystemen exkludiert bzw. ausgegrenzt werden. Exklusion oder Ausgrenzung können z. B. durch das Bildungs-, das Gesundheits-, das Wohnungssystem oder auch das rechtliche oder ökonomische System erfolgen. Wird ein Jugendlicher aus einem dieser Systeme exkludiert, stehen in der Regel andere Systeme wie die Sozialpolitik oder das Hilfesystem der Sozialen Arbeit zur Verfügung (vgl. Scherr & Bommes; Lüders 2013), um ihn zu re-inkludieren. Jugendliche können z. B. aus einer Schulform (z. B. Gymnasium) exkludiert werden und in eine andere Schulform (z. B. Sekundarschule) re-inkludiert werden. Sie können aber, vorausgesetzt sie haben die Schulpflicht erfüllt, auch ganz aus der Schule exkludiert werden. Dann stehen in der Regel andere Maßnahmen (meist solche des Hilfesystems bzw. der Sozialen Arbeit) zur Verfügung, um diese Jugendlichen wieder zu re-inkludieren. Oder die Statuspassage der Ausbildung wird nicht erreicht bzw. der Übergang zwischen Schule und Berufsausbildung misslingt, weil der Jugendliche nur einen Hauptschulabschluss oder gar keinen Schulabschluss vorweisen kann. In einem solchen Fall droht das Misslingen einer Re-Inklusion in das (Ausbildungs-)System. Auch dann treten meist Maßnahmen des Hilfesystems in Kraft, um Jugendliche zu re-inkludieren. Neben den Maßnahmen zur Re-Inklusion existieren auch Angebote, die eine Exklusion verhindern sollen. Werden die Leistungen von Schüler*innen in der Schule schlechter oder ist gar die Versetzung in die nächst höhere Jahrgangsstufe gefährdet, gibt es die Möglichkeit, dies beispielsweise durch Nachhilfe oder Hausaufgabenhilfe zu kompensieren. Solche präventiven Maßnahmen können Exklusion und Ausgrenzung verhindern.
Neben der Re-Inklusion und der Verhinderung von Exklusion gibt es noch die Strategie der Verwaltung von Exklusion. Diese tritt ein, wenn die Möglichkeiten und Aussichten einer Re-Inklusion gering oder gar nicht mehr vorhanden sind. Die Exklusion einer Person kann dann vor allem bei Fällen einer Mehrfach-Exklusion, z. B. durch das gleichzeitige Auftreten von Arbeitslosigkeit, Krankheit und Wohnungslosigkeit, häufig nur noch verwaltet werden. Problemtisch bei der Verwendung der Begriffe der Exklusion und der Ausgrenzung ist auch hier, dass jeweils nur der Status beschrieben wird und der Prozess der Entstehung der Probleme jedoch ungenannt und ungeklärt bleibt.