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Gemeinwesen als Territorium: Stadt/Stadtteil/Stadtvierte

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Die Begrifflichkeiten für die territoriale Eingrenzung von Gemeinwesen sind sowohl in der Praxis als auch in der Fachliteratur sehr heterogen. Die Problematik der Begriffsverwendung besteht u. a. darin, dass die Eingrenzung von Stadtteilen und Stadtvierteln meist auf amtlichen statistischen Bezirken (z. B. Wahlbezirke, Schulbezirke, Planbezirke, Programmgebiete etc.) beruhen, die nicht immer deckungsgleich sind und nicht mit der Einschätzung und Definition des unmittelbaren sozialen und räumlichen Lebensumfelds der Bevölkerung übereinstimmen müssen. Verwaltungsbezirke in Großstädten sind, nach ihrer Bevölkerungszahl, oft größer als eine deutsche Mittelstadt (20–100 Tsd. EinwohnerInnen), und Stadtteile in Großstädten können, gemessen an der Bevölkerungszahl, der Größenordnung einer Kleinstadt (5–20 Tsd. EinwohnerInnen) entsprechen (Statistisches Jahrbuch 1999: 63).

Deshalb werden im Rahmen dieses Beitrages Stadtteile und Stadtviertel als administrative Territorien verstanden, deren Raumabgrenzungen zu Planungs- und Organisationszwecken vorwiegend nach statistischen und geografischen Indikatoren erfolgen.

Soziale Stadtentwicklung und Gemeinwesenarbeit in der Sozialen Arbeit

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