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6.Kosten und Dauer

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48In aller Regel werden Mediationsverfahren nach Aufwand abgerechnet und bezahlt, das heißt der Mediator stellt den Parteien eine Rechnung aufgrund einer Honorarvereinbarung nach Zeit. Dabei steht es den Beteiligten natürlich frei, über die Höhe des Stundenhonorars zu verhandeln, gegebenenfalls auch darüber, ob ein Co-Mediator, also ein weiterer Mediator oder Assistent im Verfahren gebraucht und wie er bezahlt wird. Die Preise sind unterschiedlich, in der Bau- und Immobilienbranche orientieren sie sich meist an den Stundensätzen der Rechtsanwälte in diesem Bereich, liegen also aktuell zwischen 200 € und ca. 400 € pro Stunde für speziell geschulte Mediatoren. Es kommt auf die Vereinbarung zwischen den Parteien und dem Mediator an, inwieweit dieser Vor- und Nachbearbeitung der Sitzungen (z. B. das Abfassen eines Protokolls) in Rechnung stellt.

49Damit hängen die Kosten einer Mediation im Wesentlichen von deren Dauer ab. Dazu lassen sich jedoch nur schwer Voraussagen treffen. Der zeitliche Aufwand für ein solches Verfahren wird durch die nicht immer gleich am Anfang überschaubare Komplexität der Streitigkeit, den Einigungswillen der Parteien und weitere Faktoren bestimmt, die der Mediator meist nicht beeinflussen kann – oder sollte, je nachdem, was er für ein Rollen- und Mediationsverständnis hat.

Es gibt aber auch Tagespauschalen oder gar Erfolgshonorare. Allerdings ist umstritten, inwieweit letztere sinnvoll sein können. Der Mediator könnte dann selbst unter dem Erfolgsdruck stehen, dass sich die Parteien einigen. Dies aber widerspricht dem Prinzip der Mediation, da der Mediator nur für den Prozess, nicht aber für das Ergebnis des Verfahrens verantwortlich ist.

50Allerdings wird man sagen können, dass eine Mediation fast immer deutlich preiswerter ist als ein Gerichtsverfahren. Natürlich hängt das vom Gegenstandswert der Streitigkeit ab, also von der Summe, um die gestritten wird, weil sich ja normalerweise danach die Anwalts- und jedenfalls die Gerichtsgebühren richten.

Beispiel: Bei einem Streitwert von 250.000 € kostet ein Gerichtprozess, berechnet nach den gesetzlichen Gebühren23 in erster Instanz für beide Parteien etwa 21.000 €, wenn sie sich, wie so häufig, am Ende vergleichen, und zwar ohne eventuelle Kosten für die Beweisaufnahme wie Gutachter- bzw. Sachverständigenkosten. Selbst wenn die Mediation 25 Stunden in Anspruch nimmt, würde dieses Verfahren bei einem Stundensatz von 400 € weniger als die Hälfte kosten.

51Die Parteien haben auch einen direkten Einfluss auf die Kosten des Verfahrens, da es maßgeblich von ihnen abhängt, wie lange es bis zur Einigung dauert – das ist bei einem Gerichtsverfahren nicht der Fall.

52Fast immer werden die Kosten der Mediation von den Streitparteien gemeinsam und zu gleichen Teilen getragen. Das unterstreicht die Chancengleichheit der Teilnehmer und weist einen hohen Gerechtigkeitsfaktor auf. Ausnahmen von diesem Grundsatz gibt es manchmal in Konflikten, in denen die eine Partei von der anderen abhängig oder „mächtiger“ ist, z. B. zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Aber gerade dort, wo die Machtverhältnisse ungleich sind, kann eine einseitige Kostenübernahme ein kritisches Signal sein. Die Arbeit des Mediators darf durch so eine Regelung jedenfalls nicht beeinflusst werden.

Mediation am Bau - Wirkung und Methode

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