Читать книгу AGB-Recht - Martin Schwab - Страница 74
1. Hinweis bei Vertragsschluss
Оглавление9
In jedem Fall hat jedoch der Hinweis bei Vertragsschluss zu erfolgen, d.h. im Zusammenhang mit den Erklärungen oder Verhandlungen der Vertragspartner, die zum konkreten Vertragsabschluss führen[1]. Spätere oder frühere Hinweise sind generell unbeachtlich.