Читать книгу AGB-Recht - Martin Schwab - Страница 80
b) Mündlicher Vertragsschluss
Оглавление31
Wenn der Vertrag mündlich geschlossen wird, muss der Verwender ausdrücklich erklären, dass er unter Einbeziehung seiner AGB kontrahieren will; es genügt allerdings auch, dass er dem Kunden die schriftlich vorformulierten AGB persönlich aushändigt[27].