Читать книгу AnwaltFormulare Strafrecht - Matthias Klein - Страница 311

cc) Muster: Beschwerde gegen die Ablehnung der Beiordnung wegen Terminschwierigkeiten

Оглавление

65

Muster 30 Beschwerde gegen die Ablehnung der Beiordnung wegen Terminschwierigkeiten

An das

Amtsgericht …

Adresse

Az.: …

In der Strafsache

gegen T

wegen gefährlicher Körperverletzung

lege ich namens und im Auftrag meines Mandanten gegen die Verfügung des Vorsitzenden vom . . ., durch die Herrn T Rechtsanwalt P zum Verteidiger bestellt wurde,

Beschwerde

ein, verbunden mit dem Antrag,

1. die angefochtene Verfügung aufzuheben
2. und den Unterzeichner zum Verteidiger des Herrn T zu bestellen.

Begründung:

1. Die Beschwerde nach § 304 Abs. 1 StPO gegen die angefochtene Verfügung ist zulässig (vgl. OLG Köln MDR 1990, 462; Meyer-Goßner/Schmitt, § 143 Rn 7, § 141 Rn 10 m.w.N.).
2. Die Beschwerde ist auch begründet. Herr T hat nach § 142 Abs. 1 S. 2 StPO einen Anspruch auf Beiordnung des Unterzeichners, der sich daraus ergibt, dass Herr T den Unterzeichner ausdrücklich als den Verteidiger bezeichnet hat, dessen Bestellung er wünscht, wodurch ein besonderes Vertrauen des Herrn T zum Unterzeichner zum Ausdruck gebracht wird. Der Bestellung des Unterzeichners zum Pflichtverteidiger des Herrn T steht nicht i.S.v. § 142 Abs. 1 S. 2 StPO entgegen, dass der Unterzeichner die vom Vorsitzenden für den Fall der Eröffnung des Hauptverfahrens ins Auge gefassten Hauptverhandlungstermine (6.2., 13.2., 15.2., 27.2., 8.3., 20.3., 22.3., 29.3.) aufgrund anderweitiger Hauptverhandlungstermine nicht wahrzunehmen vermag. Wie ich telefonisch bereits mitgeteilt habe, könnte ich etwaige Hauptverhandlungstermine am 8.2., 20.2., 22.2., 1.3., 6.3., 13.3., 15.3. und 27.3. wahrnehmen. Eine Terminierung an diesen Terminen ist indessen nicht möglich, weil das erkennende Gericht insoweit bereits austerminiert ist. Die von mir vorgeschlagene Anberaumung eines außerordentlichen zusätzlichen Sitzungstages, um die Durchführung der Hauptverhandlung in den Monaten Februar bzw. März zu ermöglichen, wurde vom Herrn Vorsitzenden anlässlich unseres Telefonats ohne weitere Begründung abgelehnt. Die Durchführung der Hauptverhandlung wäre mir auch am 3.4., 5.4., 10.4. und 12.4. möglich. Für den Fall der Eröffnung des Hauptverfahrens halte ich diese Termine ab sofort frei.

Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

AnwaltFormulare Strafrecht

Подняться наверх