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G. Beweisanregungen
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Bereits im Ermittlungsverfahren kann es aus Verteidigersicht zweckmäßig sein, Beweisanregungen in Form von Beweisanträgen zu stellen. Die bedeutsamsten Fälle bilden dabei diejenigen zum Zweck der Zeugenvernehmung und Einholung eines Sachverständigengutachtens.
Kapitel 2 Verteidigung im Ermittlungsverfahren › G. Beweisanregungen › I. Zeugenvernehmung