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1. Typischer Sachverhalt

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Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, durch Fahrlässigkeit einen Verkehrsunfall herbeigeführt zu haben, bei dem der Unfallgegner zu Tode gekommen ist. Der Beschuldigte lässt sich ein, er habe sich ordnungsgemäß verhalten, insbesondere habe er die vorgeschriebene Geschwindigkeit eingehalten. Die Unfallaufnahme, die Angaben von Zeugen und die durch die Polizeibeamten vorgenommenen Messungen sowie das Schadensbild an den Fahrzeugen ergeben Anhaltspunkte für eine deutlich überhöhte Geschwindigkeit und ein weiteres Fehlverhalten des Unfallgegners.

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