Читать книгу Examens-Repetitorium Staatsrecht - Max-Emanuel Geis - Страница 110
II. Verfassungsmäßigkeit des Änderungsgesetzes vom 1.1.2021 1. Formelle Verfassungsmäßigkeit
Оглавление119
In formeller Hinsicht ist das Änderungsgesetz vom 1.1.2021 nicht zu beanstanden. Hier lag die Beschlussfähigkeit vor und die Beschlussfassung erfolgte ordnungsgemäß.