Читать книгу Examens-Repetitorium Staatsrecht - Max-Emanuel Geis - Страница 127
b) Verbot des Einzelfallgesetzes
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Allerdings könnte ein Verstoß gegen das Verbot des Einzelfallgesetzes nach Art. 19 I 1 GG vorliegen. Ein Gesetz ist für den Einzelfall, wenn es nicht generell gilt, sondern auf einen bestimmten Adressatenkreis anwendbar ist. Ebenso verhält es sich mit Gesetzen, die abstrakt-generell formuliert sind und dennoch nur auf einen Einzelfall angewendet werden können.[23] Hierbei ist zwischen Einzelpersonen- und Einzelfallgesetzen zu differenzieren, also zwischen dem personellen und dem sachlichen Wirkungsbereich des Gesetzes.[24] Vorliegend wäre der sachliche Bereich betroffen, da das Gesetz nur für die Maßnahme „Planung der Ost-West-Achse“ gelten würde. Einzelfallgesetze sind nicht nach dem GG schlechthin, sondern lediglich nach Art. 19 I 1 GG unzulässig.[25] Dies ist nur dann der Fall, wenn in Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingegriffen wird. Dem lässt sich aber nicht entnehmen, dass das Grundgesetz von einem Gesetzesbegriff ausgeht, der nur allgemeine Regelungen erlaubt. Die Regelung für einen einzelnen Fall ist nicht gleichsam ein Bruch des Gewaltenteilungsgrundsatzes.[26] Entscheidend ist hier, dass die „objektbezogene Legalplanung“ für die ICE-Trasse zwar für eine Maßnahme gilt, aber dennoch für eine unbestimmte Anzahl von Fällen in der Zukunft Anwendung findet.[27] Das InvestG mit seinen Bestimmungen für die Planung und Enteignung gilt für eine Vielzahl noch nicht abzuschätzender Fälle. Das Gesetz regelt zwar nur eine Maßnahme, nämlich die Planung und das weitere Verfahren des ICE-Trasse-Projekts. Damit ist vorliegend eine konkret-individuelle Regelung getroffen worden, die aber abstrakt-generell wirkt. Schließlich soll die Regelung eines Einzelfalls auch dann möglich sein, wenn der Sachverhalt so beschaffen ist, dass es nur einen zu regelnden Fall dieser Art gibt und die Regelung dieses singulären Sachverhalts von sachlichen Gründen getragen wird.[28] Auch nach diesem Maßstab wäre das Gesetz hier zulässig, da der Bund die Herstellung einheitlicher Lebensverhältnisse zwischen Osten und Westen sowie die schnelle Durchführung des Projekts fördern möchte (s.o.). Ein Verstoß gegen das Verbot des Einzelfallgesetzes ist damit nicht gegeben.