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a) Grundmandatsklausel

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Nach Auffassung des BVerfG geht von Parteien, die drei Direktmandate erhalten, eine besondere Akzeptanz seitens der Bevölkerung aus, die eine Vertretung im Bundestag rechtfertigt. Gleichzeitig sind die Direktmandate ein Ausdruck dafür, dass die Anliegen eines nicht unbedeutenden Bevölkerungsteils durch diese Partei Berücksichtigung finden.[26] Daher dürfen wichtige Anliegen der Bevölkerung nicht von der Volksvertretung ausgeschlossen werden. Die regionalen Besonderheiten und Schwerpunkte verdienen gleichermaßen eine Repräsentation.[27] Im Mittelpunkt dieser Argumentation steht die Integrationsfunktion der Direktmandatsregelung. Demgegenüber tritt die zu gewährleistende Funktionsfähigkeit des Parlaments durch Verhinderung von Splitterparteien zurück. Somit stellt die bezweckte Integration des Staatsvolks einen legitimen, geeigneten und erforderlichen Differenzierungsgrund dar, der eine Ungleichbehandlung infolge der Grundmandatsklausel gem. § 6 III 1 Alt. 2 BWG rechtfertigt.

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Der Gegenauffassung[28], die in der Grundmandatsklausel eine nicht zu rechtfertigende Privilegierung kleiner Parteien mit regionalen Schwerpunkten gegenüber bundesweit agierenden Parteien sieht, ist nicht zu folgen. Dies bestätigt das BVerfG, das die Funktionsfähigkeit des Bundestages gegenüber der Integrationsfunktion als subsidiär betrachtet.[29] Zwar ist die Funktionsfähigkeit des Parlaments ein zwingender Grund, der nicht außer Acht gelassen werden darf, dennoch dürfen aufgrund des bundesstaatlichen Systems die regionalen und Länderinteressen nicht unberücksichtigt bleiben.

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Entgegen dem Vorbringen der C-Partei ist die Grundmandatsklausel daher nicht verfassungswidrig. Auch wenn sie aufgrund der 4,9 % am Einzug des Bundestages gehindert ist und die B-Partei wegen ihrer drei Direktmandate entsprechend ihres Zweitstimmenanteils im Bundestag vertreten wird, so besteht für die unterschiedliche Erfolgswertgewichtung der Wählerstimmen ein verfassungsrechtlich zulässiger Rechtfertigungsgrund in Form der Integrationsfunktion der Wahlen.

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