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I. Wahlprüfung durch den Bundestag 1. Zuständigkeit
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Der Bundestag ist gem. Art. 41 I 1 GG, § 1 I WahlprüfungsG[36] für die Wahlprüfung zuständig. Der Begriff Wahlprüfung hat die Überprüfung der Gültigkeit der Bundestagswahl zum Inhalt und umfasst die Befugnis, sämtliche Wahlvorgänge vom Beginn des Wahlverfahrens bis zur Feststellung des Ergebnisses und bis zur endgültigen Sitzverteilung auf das Vorliegen von Wahlfehlern zu überprüfen.[37] Die Wahlprüfung durch den Bundestag ist ein Vorschalteverfahren, in dem auf den Einspruch eines Einspruchsberechtigten hin (§ 2 WahlprüfungsG) über die Gültigkeit der Wahl durch Beschluss entschieden wird.