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2. Unterlassungsanspruch des Inhabers einer ausschließlichen/alleinigen Lizenz
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Ebenso wie der Inhaber einer ausschließlichen alleinigen Lizenz Schadensersatzansprüche geltend machen kann, kann er aus eigenem Recht auf Unterlassung klagen. Auf die Ausführungen über den Schadensersatzanspruch des Inhabers einer ausschließlichen Lizenz90 wird Bezug genommen. Es besteht daher kein Bedürfnis für eine Verpflichtung des Lizenzgebers, den Inhaber einer ausschließlichen Lizenz vor Verletzungen durch Dritte zu schützen. Die herrschende Meinung verneint daher eine derartige Verpflichtung des Lizenzgebers.91