Читать книгу Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerde - Michael Kleine-Cosack - Страница 107
5. Kapitel Annahmefähigkeit der Verfassungsbeschwerde
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IV. Die Begründung der Annahmevoraussetzungen in der Beschwerdeschrift
V. Keine Begründungspflicht des BVerfG
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Nach § 93a BVerfGG bedarf die Verfassungsbeschwerde der Annahme zur Entscheidung.[1]