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4. Öffentlichkeit des Bestellungsvorgangs

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Im Zusammenhang mit der Durchführung von Anhörungen steht die öffentliche und mediale Aufmerksamkeit für die Wahl insgesamt. Während die Auswahl von künftigen Richtern des US Supreme Courts wochen- und monatelang Gegenstand der Medienberichterstattung und ihre Anhörung von Fernsehübertragungen begleitet ist, findet eine breitere Diskussion von Richterkandidaten in den Medien europäischer Staaten nicht statt, bzw. nur dann, wenn sie mit irgendwelchen Besonderheiten oder einer Ablehnung einhergeht. Die Kür von Richtern der europäischen Gerichtshöfe geschieht überhaupt unter weitgehendem Ausschluss der Öffentlichkeit. Allenfalls findet man in einigen Qualitätstageszeitungen eine Kurznotiz.

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Diese Stufung in der Öffentlichkeit ist nicht ausschließlich der Bedeutung des Amtes geschuldet. Vielmehr ist der Bestellungsvorgang von vorneherein weniger auf die Öffentlichkeit ausgelegt. Anhörungen sind nach wie vor im Rechtsvergleich die Ausnahme. Der Zeitraum zwischen der Bekanntgabe eines Kandidaten und der tatsächlichen Wahl ist häufig kurz. Auf diese Weise gibt es auch ein geringeres Maß an wahrnehmbaren Vorgängen im Bestellungsverfahren. Eine ausführliche Diskussion der Person des Kandidaten und seiner bisherigen beruflichen Erfahrungen, seiner politischen Einstellungen oder gar privater Belange[54] unterbleibt meist.

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