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Über die Nutzung von Zeitmaschinen

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Nach dem Gesetz Nr. 101-1, Punkt I bis III, verfasst am 11. Dezember des Jahres 5742 (dem Tag der Inbetriebnahme der Fabrik der Zeitmaschinen), hat sich ein jedes Volk, welches sich durch das große galaktische Menschenreich in den Besitz einer Zeitmaschine gebracht hat, dazu zu verpflichten, diese hoch komplizierten technischen Anlagen nur zu folgenden Zwecken zu verwenden.

PUNKT I

Zeitmaschinen dürfen von Völkern nur dazu verwendet werden, um begangene Fehler in der Geschichte auszubessern.

Dies zählt NUR für die Fehler, die ein Volk in Ihrer eigenen Geschichte begangen hat, ganz gleich wie viele Tausende, oder gar Millionen Jahre diese zurückliegen .

Unter dem Ausbessern von Fehlern ist nur zu verstehen, dass ein Volk Naturkatastrophen voraussehen/verhindern und/oder gewaltsame Alleinherrscher, Massenmörder, sowie kriegerische Auseinandersetzungen aus ihrer vergangenen oder zukünftigen Geschichte entfernen dürfen.

PUNKT II

Zeitmaschinen dürfen ansonsten nur zur wissenschaftlichen Erforschung der Vergangenheit oder der Zukunft verwendet werden. In diesem Fall ist jeder Eingriff in die Geschichte, der eine Veränderung der Vergangenheit, Gegenwart, oder der Zukunft hervorruft, strengstens untersagt.

PUNKT III

Jeder Eingriff in die Geschichte eines Volkes darf auf gar keinen Fall dazu genutzt werden, um einzelnen oder mehreren Personen finanzielle oder machtpolitische Vorteile zu verschaffen.

Die Fabrik der Zeitmaschinen

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