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ee) Auswirkungen beim Gesellschafter
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Verdeckte Gewinnausschüttungen führen beim Gesellschafter zu Einkünften nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG, was regelmäßig in der Steuererklärung zunächst unrichtig erklärt wird.
Beispiel
A ist Gesellschafter der X-GmbH und dort angestellter Geschäftsführer. Sein Gehalt beläuft sich auf 100 000 € jährlich, obwohl marktüblich lediglich 60 000 € wären. In seiner Steuererklärung wird A Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit (§ 19 EStG) i.H.v. 100 000 € angeben. In Wahrheit ist aber von einer verdeckten Gewinnausschüttung i.H.v. 40 000 € und damit insoweit von Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG auszugehen.