Читать книгу Insolvenzplan, Sanierungsgewinn, Restschuldbefreiung und Verbraucherinsolvenz - Paul Groß - Страница 10

II. Marktkonformität der Insolvenzabwicklung

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Das Insolvenzrecht ist angelegt, dass die Gesetzmäßigkeiten des Marktes auch die gerichtliche Insolvenzabwicklung steuern. Das Verfahren soll eine marktkonforme Insolvenzbewältigung ermöglichen. Die Herstellung marktkonformer Rahmenbedingungen für die Entscheidung über Liquidation oder Sanierung eines Unternehmens beseitigt die Tendenz zur Zerschlagung. Die Herbeiführung von Sanierungen ist jedoch kein eigenständiges Insolvenzrecht. Es ist nicht die Aufgabe des Rechts, notleidende Unternehmen durch Eingriffe in die Rechte der Beteiligten vor der Zerschlagung zu retten. Der Erfolg des Insolvenzrechts wird nicht daran zu messen sein, ob mehr Sanierungen zustande kommen, sondern daran, ob marktwirtschaftlich sinnvolle Sanierungen ermöglicht und sinnwidrige Sanierungen verhindert werden.

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Das Insolvenzverfahren soll auch in solchen Fällen eine Verhandlungslösung fördern, in denen diese ohne ein gerichtliches Verfahren nicht zustande kommt. Kein Gesetzesziel ist es hingegen, den Spielraum für die außergerichtliche Insolvenzabwicklung einzuengen und etwa die freie Sanierung von Unternehmen zurückzudrängen. Aus dem Postulat der Marktkonformität ergibt sich eine Reihe von Anforderungen an die Ausgestaltung des Verfahrens:

Insolvenzplan, Sanierungsgewinn, Restschuldbefreiung und Verbraucherinsolvenz

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