Читать книгу Insolvenzplan, Sanierungsgewinn, Restschuldbefreiung und Verbraucherinsolvenz - Paul Groß - Страница 18
8. Obstruktionsverbot für Beteiligtengruppen
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So wenig eine Minderheit innerhalb einer Abstimmungsgruppe eine bestimmte, für die anderen Beteiligten dieser Gruppe vorteilhafte Art der planmäßigen Masseverwertung sollte verhindern können, so wenig verdienen auch einzelne Beteiligtengruppen ein schrankenloses Vetorecht gegen einen für andere Gruppen vorteilhaften Plan. Ein solches Vetorecht ließe sich dafür einsetzen, für die betreffende Gruppe ungerechtfertigte Sondervorteile zu erzielen; das wirtschaftlich optimale Verfahrensziel wäre gefährdet. Es fördert marktkonforme Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse, wenn klar obstruktives Verhalten einer Gruppe unbeachtet bleibt.