Читать книгу Insolvenzplan, Sanierungsgewinn, Restschuldbefreiung und Verbraucherinsolvenz - Paul Groß - Страница 13

3. Flexible Insolvenzabwicklung durch Deregulierung

Оглавление

21

Die marktwirtschaftliche Ordnung beruht auf der aus Erfahrung gewonnenen Einsicht, dass privatautonome Entscheidungen ein höheres Maß an wirtschaftlicher Effizienz verbürgen als die hoheitliche Regulierung wirtschaftlicher Abläufe. Dies gilt auch innerhalb eines staatlichen Insolvenzverfahrens. Im Sinne einer Deregulierung der Insolvenzabwicklung ist deshalb den Beteiligten ein Höchstmaß an Flexibilität für die einvernehmliche Bewältigung der Insolvenz zu gewähren. Die Beteiligten müssen in einem Insolvenzplan in jeder Hinsicht von der gesetzlichen Zwangsverwertung der Insolvenzmasse abweichen können.

22

In privatautonomen Verhandlungen und Austauschvorgängen, die einen solchen Plan legitimieren, wird das wirtschaftliche Optimum durch diejenige Lösung verwirklicht, die mindestens einen Beteiligten besser und alle anderen Beteiligten nicht schlechterstellt als jede andere Lösung. Der wirtschaftliche Vorzug eines Plans gegenüber der Zwangsverwertung liegt darin, dass er es ermöglicht, die Verwertungsentscheidung diesem Optimum anzunähern. Unter der Voraussetzung, dass der Schutz der Vermögensrechte der einzelnen Beteiligten gewährleistet ist, ist deshalb ein Höchstmaß an Differenzierung und Individualisierung des Planinhalts zuzulassen. Dies macht es erforderlich, das bei der Zwangsverwertung unabdingbare Gebot formaler Gleichbehandlung von Beteiligten einer Rangklasse bei der planmäßigen Masseverwertung aufzulockern.

Insolvenzplan, Sanierungsgewinn, Restschuldbefreiung und Verbraucherinsolvenz

Подняться наверх