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c. Zollunion
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Die Zollunion[8] beschränkt sich nicht auf die Beseitigung von Zöllen und anderen Handelshemmnissen zwischen den Partnerstaaten. Ihr Spezifikum besteht in der Vereinheitlichung der Zölle (gemeinsamer Außenzoll) und anderer handelspolitischer Maßnahmen im Außenverhältnis. Die Außenhandelspolitik wird also vergemeinschaftet. Darin liegt streng genommen bereits ein gewisses Maß an „positiver Integration“. Damit kommen die Wirkungen des internen Zollabbaus voll zum Tragen: sie werden nicht durch interne Grenzkontrollen zur Feststellung des Ursprungs von Waren unterminiert. Der Zollabbau hat nun innerhalb der Zollunion eine Umlenkung der Nachfrage von vergleichsweise teureren Inlandsgütern zu billigeren (oder besseren) Auslandgütern zur Folge. Dies ist die handelschaffende Wirkung der Zollunion: was bisher im Inland hergestellt wurde, wird nunmehr zum Teil importiert. Damit erhöht sich die Kaufkraft der Konsumenten und die Konsumwahl wird erweitert. Die Chance, dass sich am Markt die wahren Konsumentenpräferenzen durchsetzen, verbessert sich (dh die Allokationseffizienz wird gesteigert). Dem stehen aber im Verhältnis zu Drittstaaten auch gewisse handelsablenkende Wirkungen gegenüber: Waren, die bisher billiger aus Drittstaaten bezogen werden konnten, sind nunmehr möglicherweise noch billiger aus den Mitgliedstaaten der Zollunion zu beziehen. Aufgrund der veränderten relativen Preisverhältnisse wird also Nachfrage bis zu einem gewissen Grade von Drittstaaten abgezogen. Hieraus resultieren unter Umständen erhebliche Einkommensumverteilungen zugunsten der Zollunion und zu Lasten von Drittstaaten.