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d. Gemeinsamer Markt

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Während sich die Freihandelszone und die Zollunion auf die Liberalisierung des Warenhandels beschränken, bezieht der Integrationstyp des Gemeinsamen Markts[9] auch die Dienstleistungen und die Mobilität der Produktionsfaktoren (Kapital, Arbeit) in die Liberalisierung des zwischenstaatlichen Wirtschaftsverkehrs unter den Mitgliedstaaten mit ein. Die Integration erstreckt sich also auch auf die Dienstleistungs-, die Arbeits- und die Kapitalmärkte, um so eine insgesamt optimale internationale Arbeitsteilung zu erreichen. Zugleich vermeidet der Gemeinsame Markt die Schwierigkeiten und Verzerrungen, die mit einer Freihandelszone oder einer bloßen Zollunion stets verbunden sind.

Europäisches Marktöffnungs- und Wettbewerbsrecht

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