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7.12.2 Wettbewerbsbehörden und Bundeswirtschaftsministerium

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Soweit die Schwellenwerte für die deutsche oder europäische Fusionskontrolle erreicht werden, ist eine Anmeldung bei den Kartellämtern in Bonn oder Brüssel vorzunehmen (diese Anmeldungen erfolgen alternativ, es können aber noch Anmeldungen in Jurisdiktionen außerhalb der EU kumulativ hinzutreten). Diese Anmeldungen sind meist nur ein eher technischer Vorgang, der nur bei wenigen, dann aber meist wirtschaftlich sehr bedeutenden Unternehmenszusammenschlüssen im Ergebnis zu Auflagen oder gar zur Untersagung führt.

Im Rahmen einer etwaigen Ministererlaubnis (§ 42 I S. 1 GWB) und vor allem bei regulatorischen Beschränkungen von ausländischen Investitionen in Deutschland kommt dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) eine zentrale Bedeutung zu.

Unternehmenskäufe und Unternehmensumstrukturierungen

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