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12 Geringe Erfolgsquote bei Unternehmenskäufen

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Die Erfolgsquote bei Unternehmenskäufen ist aus Käuferperspektive eher ernüchternd: Je nach Untersuchung liegt die Quote der erfolglosen Unternehmenskäufe zwischen 50 und ca. 66% aller Transaktionen (vgl. Jansen, M&A, S. 377 ff.; eine Übersicht über verschiedene Studien mit ähnlicher Tendenz findet sich bei Lucks/Meckl, M&A, S. 20; Feix/Büchler/Straub, M&A, S. 35 m. w. N.; etwas günstigere Angaben finden sich bei Glaum/Hutzenschenreuter, M&A, S. 94 ff.). Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Messung von Erfolg und Misserfolg von Unternehmenstransaktionen außerordentlich schwierig ist (vgl. zur Problematik der Messung Lucks/Meckl, M&A, S. 16), denn oft gibt es keine öffentlich zugänglichen Daten und das Management auf der Käuferseite wird die Transaktion immer schönreden und schönrechnen. Oft wird daher der Erfolg und Misserfolg einfach mit Hilfe der Anzahl der vorzeitigen Weiterverkäufe berechnet, alternativ werden die Daten der Kapitalmärkte analysiert oder es werden die Jahresabschlüsse als Grundlage genutzt oder die Bewertung wird auf Insiderbefragungen gestützt (vgl. Schweizer, Messung des Erfolgs von M&A-Transaktionen, Global Mergers & Transactions 30.01.2018, https://www.tax-legal-excellence.c om/tle-006-2018-messung-des-erfolgs-von-ma-transaktionen/; Glaum/Hutzenschenreuter, M&A, S. 94 ff.). Bei aller Problematik der Berechnungsmethoden kann jedenfalls als gesichert gelten, dass die Erfolgsquote bei Unternehmenskäufen jedenfalls klar unter 50% liegt. Dabei lassen sich neben den o. g. eigennützigen Motiven des Managements vor allem drei Gründe für das Scheitern identifizieren (vgl. Jansen, M&A, S. 377):

• Zu optimistische Einschätzung der Vorteile der Transaktion führt zu einem zu hohen Kaufpreis.

• Fehler bei der Planung hinsichtlich des »Ob« und des »Wie« der Transaktion.

• Probleme bei der Post-Merger Integration (PMI), insb. mögliche Schwierigkeiten bei der Zusammenführung verschiedener Unternehmenskulturen werden oft durch eine zu zahlenorientierte Betrachtungsweise verdrängt.

Das bereits erwähnte Problem der Eigendynamik von Transaktionen, bei der ein gesichtswahrender Ausstieg vor allem für das Spitzenmanagement ab einem bestimmten Zeitpunkt kaum noch möglich ist (dies könnte z. B. bei der Übernahme von Monsanto durch die Bayer AG eine Rolle gespielt haben) wird durch Investmentbanken und M&A-Berater, die im wesentlichen erfolgsabhängig vergütet werden, noch verstärkt. Aber auch Berater, die nicht erfolgsbezogen vergütet werden, arbeiten bevorzugt an Transaktionen mit, die tatsächlich abgeschlossen werden und die später im eigenen Track Record aufgelistet werden können.

Bei internen Umstrukturierungen von Konzernen lässt sich der Erfolg oder Misserfolg von außen noch schwerer nachvollziehen, jedoch dürften diese meist die in sie gesetzten Erwartungen erfüllen und anders als Unternehmenskäufe eher selten zu überraschenden Schwierigkeiten führen. Bei Umstrukturierungen, die der Steueroptimierung dienen, hängt der Erfolg letztlich davon ab, ob die Finanzverwaltung die gewählten Strukturen später auch als steuerwirksam anerkennt und nicht etwa wegen Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO) ablehnt.

Praxishinweis: Um das Risiko einer Nicht-Anerkennung einer Struktur durch die Finanzverwaltung auszuschließen, mag es sinnvoll sein, vor Durchführung der Umstrukturierung einen Antrag auf Erteilung einer Auskunft beim zuständigen Finanzamt zu stellen (§ 89 II AO, dieser wurde zumindest früher als Auskunft mit Bindungswirkung nach Treu und Glauben bezeichnet).

Unternehmenskäufe und Unternehmensumstrukturierungen

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