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10 Public M&A

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Besondere Regeln gelten für die Übernahme von börsennotierten Gesellschaften, da dieser Bereich umfassend insb. durch das Wertpapiererwerbs- und -übernahmegesetz (WpÜG) reguliert wurde (Public M&A). Zwar bestimmen die spektakulären Übernahmeschlachten börsennotierter Gesellschaften wie die feindliche Übernahme der Mannesmann AG durch Vodafone Airtouch plc. die Schlagzeilen jedenfalls der Wirtschaftspresse, in der deutschen M&A-Praxis bilden öffentliche Übernahmen (public takeover) jedoch die Ausnahme.

Durch die wechselseitigen Verflechtungen deutscher Konzerne zu Zeiten der Deutschland AG waren feindliche Übernahmen (hostile takeover) börsennotierter Gesellschaften in Deutschland im Vergleich zu den USA praktisch kaum möglich, aber auch nach der schrittweisen Entflechtung und stärkeren Kapitalmarktorientierung der deutschen Wirtschaft in den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts kam es in Deutschland eher selten zu öffentlichen Übernahmen, was auch mit der bereits erwähnten Arbeitnehmermitbestimmung (Co-determination) in den deutschen Aufsichtsräten zusammenhängen dürfte, da sämtliche DAX 30-Konzerne Aufsichtsräte haben, die zu 50% mit Arbeitnehmervertretern besetzt sind, die etwaige mit der Übernahme angestrebten Synergieeffekte eher mit gemischten Gefühlen sehen dürften.

Unternehmenskäufe und Unternehmensumstrukturierungen

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