Читать книгу Privat- und Prozessrecht - Peter Förschler - Страница 12
1.1.4.1 Europäische Rechtssetzungsakte
ОглавлениеDie Organe der Europäischen Union setzen Recht durch allgemein gültige Verordnungen, die in den EU-Mitgliedsstaaten unmittelbar gelten, durch an die Mitgliedsstaaten gerichtete Richtlinien, deren Ziele von innerstaatlichen Stellen rechtverbindlich umgesetzt werden müssen, sowie durch Beschlüsse, die nur für den jeweiligen Adressatenkreis verbindlich sind (vgl. Art. 288 AEUV).
Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher (Verbraucherschutzrichtlinie).