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1.Grundlagen der Rechtsordnung 1.1 Regeln für das Zusammenleben der Menschen

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Der Mensch als Teil der Gesellschaft hat zwangsläufig Kontakte mit anderen. Das Zusammenleben in vielfältigen Gemeinschaften (Familie, Hausgemeinschaft, Unternehmen, Verein, Gemeinde, Staat) kann nur funktionieren, wenn bestimmte Regeln des Miteinanders, der Toleranz und der Rücksichtnahme beachtet werden. Diese Regeln haben unterschiedliche Quellen: Sie sind von der Natur vorgegeben, wie etwa die Sorge für nahe Familienangehörige, durch Tradition und Brauchtum entstanden oder auch von allgemeinen Moralvorstellungen geprägt.

Ein Teil dieser Sozialordnung ist aber auch das geltende Recht. Es unterscheidet sich von den anderen Regeln, die für das Zusammenleben der Menschen bestimmend sind, durch seine Erzwingbarkeit. Während die Missachtung von allgemeinen Anstandsregeln lediglich die Missbilligung der Mitmenschen auslöst und das Unterlassen einer moralisch gebotenen Handlung allenfalls ein „schlechtes Gewissen“ verursacht, wird der Rechtsbrecher (strafrechtlich) nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuchs bestraft, der säumige Schuldner einer Forderung (zivilrechtlich) zur Zahlung durch ein Gericht verurteilt.

Privat- und Prozessrecht

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