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1.2 Bürgerliches Gesetzbuch, Handelsgesetzbuch und Nebengesetze

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Bis zur Gründung des Deutschen Reiches im Jahr 1871 galten in den einzelnen deutschen Ländern (Königreich Preußen, Bayern, Württemberg, Sachsen, Großherzogtum Baden usw.) jeweils eigene Gesetze, teilweise sogar noch das direkt aus dem alten römischen Recht übernommene (all-)„gemeine“ Recht. Zur Vereinheitlichung und Vereinfachung wurde dann die Schaffung eines umfassenden Gesetzeswerkes für das gesamte Privatrecht in Angriff genommen, das im Jahr 1896 fertig vorlag und im damaligen Reichsgesetzblatt verkündet wurde. Am 01.01.1900 ist es als Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Kraft getreten.

Dieses Bürgerliche Gesetzbuch hat, obwohl sich seit seiner Schaffung die gesellschaftlichen Verhältnisse nachhaltig verändert haben, die verschiedenen politischen Systeme in Deutschland vom Kaiserreich über die Zeit der Weimarer Republik und der Diktatur des Hitlerregimes bis zur heutigen Bundesrepublik überdauert. Bis 1976 hat es auch in der ehemaligen DDR gegolten und wurde dann dort durch ein neues Zivilgesetzbuch (ZGB) ersetzt. Seit der Wiedervereinigung gilt das BGB wieder in ganz Deutschland.

Privat- und Prozessrecht

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