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1.2.2.1 Anwendungsbereich des HGB
ОглавлениеDie Anwendung des HGB setzt voraus, dass mindestens einer der Akteure ein Kaufmann ist (sog. „subjektives“ System). Bei Rechtsgeschäften genügt also grundsätzlich ein einseitiges Handelsgeschäft, wenn nicht ausnahmsweise und ausdrücklich in einem bestimmten Paragrafen des HGB für dessen Anwendbarkeit ein beiderseitiges Handelsgeschäft zwischen zwei Kaufleuten gefordert ist (§§ 343, 345 HGB).