Читать книгу Privat- und Prozessrecht - Peter Förschler - Страница 30
2.1.2.2 Struktur der privatrechtlichen juristischen Person am Beispiel des eingetragenen Vereins
ОглавлениеDer eingetragene Verein ist eine juristische Person. Er ist in seinem Bestand von den einzelnen Mitgliedern unabhängig. Er ist mit dem einzelnen Mitglied durch ein Mitgliedschaftsverhältnis verbunden. Der e.V. hat eigenes Vermögen, das von dem der Mitglieder rechtlich getrennt ist. Er hat daher auch für seine Verbindlichkeiten selbst aufzukommen, es haften den Gläubigern der juristischen Person nicht die Mitglieder mit ihrem Privatvermögen. Der Verein bildet einen vom Willen der einzelnen Mitglieder unabhängigen „Kollektivwillen“ und handelt durch seine Organe (Vorstand, Geschäftsführer). Rechtshandlungen, die das Organ vornimmt, betreffen in ihren Wirkungen unmittelbar die juristische Person.
Der Sportverein Kickers e.V. existiert ohne Verlust seiner Identität als juristische Person, wenn seine Gründungsmitglieder ausscheiden oder sterben oder neue Mitglieder eintreten, solange er überhaupt noch Mitglieder hat. Der Verein hat Anspruch auf Beitragszahlung, das Mitglied auf Benutzung der Vereinseinrichtungen. Beide Rechte können notfalls gerichtlich geltend gemacht werden. Ein ausscheidendes Mitglied kann nicht verlangen, einen ihm zustehenden Anteil aus der Vereinskasse ausbezahlt zu bekommen; der Verein ist Eigentümer der von ihm erworbenen Platzanlage. Hat sich der Verein finanziell übernommen, so können nicht die Mitglieder für den Ausfall in Anspruch genommen werden. Der in der Mitgliederversammlung getroffene Beschluss, eine Sporthalle zu bauen, ist gültig, auch wenn einzelne überstimmte Mitglieder das für unsinnig halten. Der Verein selbst wird Partner des von seinem Vorstand abgeschlossenen Bauvertrags und muss aus seiner Vereinskasse die dadurch begründeten Forderungen begleichen.