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1.2.4 Prozessrecht

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„Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe“, sagt ein altes Sprichwort. Dementsprechend sind im BGB und in den oben genannten Nebengesetzen die Rechtsverhältnisse der Bürger zueinander geregelt (Privatrecht: „Recht haben“), wohingegen die Zivilprozessordnung (ZPO) das gerichtliche Verfahren im Rechtsstreit und bei der Zwangsvollstreckung behandelt (Prozessrecht: „Recht bekommen“). Das bedeutet, dass das bürgerliche Recht bestimmt, welche Rechte und Pflichten die Bürger aufgrund rechtlicher Kontakte gegeneinander haben, wogegen das Prozessrecht Auskunft gibt, wie vorzugehen ist, um das Recht zu verwirklichen und Ansprüche durchzusetzen. Diese zwingenden Verfahrensbestimmungen der ZPO sind Teil des öffentlichen Rechts.

§ 433 BGB: „Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen … Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen …“ (Privatrecht).

§ 253 ZPO: „Die Erhebung der Klage erfolgt durch Zustellung eines Schriftsatzes (Klageschrift). Die Klageschrift muss enthalten: …“ (Prozessrecht).

§ 704 ZPO: „Die Zwangsvollstreckung findet statt aus Endurteilen, die rechtskräftig oder für vorläufig vollstreckbar erklärt sind.“ (Prozessrecht).

§ 803 ZPO: „Die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen erfolgt durch Pfändung.“ (Prozessrecht).

Wiederholungsfragen zum 1. Kapitel

1. Welche Verhaltensregeln bestimmen das Zusammenleben der Menschen?

2. Wodurch unterscheiden sich die Bestimmungen der Rechtsordnung von anderen Regeln des menschlichen Zusammenlebens?

3. In welchem Verhältnis stehen Recht und Moral zueinander?

4. In welche beiden Bereiche wird das Recht eingeteilt, und was sind die vorrangigen Kennzeichen dieser Bereiche?

5. Ist es eine Angelegenheit des öffentlichen Rechts oder des Privatrechts, wenn die staatliche Liegenschaftsverwaltung mit dem Bauunternehmer B wegen Renovierungsarbeiten bei einer Hochschule in rechtlichen Kontakt tritt?

6. Ist die Erteilung einer Baugenehmigung ein Vorgang des öffentlichen Rechts oder des Privatrechts?

7. In welchen Formen sind rechtliche Bestimmungen niedergeschrieben und wodurch unterscheiden sie sich?

8. Gibt es rechtliche Verhaltensregeln, die nicht schriftlich festgestellt sind?

9. Weshalb ist die „Rechtssprache“ für den Laien nicht leicht verständlich?

10. Was bedeuten die Rechtsbegriffe „Hausbesitzer“ und „Leihwagen“?

11. Wann ist das BGB in Kraft getreten?

12. In welche Bücher ist das BGB eingeteilt?

13. Was ist im Handelsgesetzbuch geregelt?

14. Welche Bedeutung haben Handelsbräuche im Geschäftsverkehr der Kaufleute?

15. Was bedeutet „Schweigen“ auf ein „kaufmännisches Bestätigungsschreiben“ unter Kaufleuten?

16. Welche vom BGB abweichenden Regeln kennt das Handelsrecht hinsichtlich Bürgschaft, Vertragsstrafe, Zinsen, Ansprüchen wegen Mängeln?

17. Welche verbraucherrechtlichen Themenbereiche sind seit 2002 zusätzlich geregelt und in das BGB eingefügt worden? Welche sind ausgegliedert?

18. Wie unterscheiden sich Privat- und Prozessrecht?

(Siehe auch „Privat- und Prozessrecht – Übungsaufgaben mit Lösungen“, Fall 1)

Privat- und Prozessrecht

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