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Ausführungsgrundsätze

Für die Ausführung der Abdichtung sind folgende Regeln zu beachten:

zulässige Stoffe für die Abdichtung sowie Hilfsstoffe nach DIN 18531-2 (siehe Abschnitt „Abdichtungsstoffe“)
Planung und Ausführung der Dachabdichtung nach DIN 18531-3 (siehe Abschnitt „Wahl der Abdichtung“)
Für die weiteren Funktionsschichten des Dachaufbaus (Wärmedämmung, Dampfsperre, Luftdichtheitsschicht) sind die bauphysikalischen Anforderungen zu beachten (DIN 4108, EnEV).
Die Anforderungen an den Brandschutz für Bedachungen sind zu beachten (Landesbauordnungen). Die verwendeten Stoffe müssen darüber hinaus den Anforderungen an das Brandverhalten (DIN 4102) entsprechen.
Soll im Zuge einer Erneuerungsmaßnahme die Abdichtung auf eine bestehende Altabdichtung aufgebracht werden, ist das Altdach nach DIN 18531-4 (Instandhaltung) zu prüfen.
Abdichtungen, die im Haftverbund auf mineralische Untergründe (z. B. Beton) direkt aufgebracht werden, müssen zu erwartende Risse, die im abzudichtenden Bauteil entstehen können, überbrücken.

Dachneigung, Gefälle und Entwässerung

{Dachneigung}

{Gefälle}

{Entwässerung}

Forderung:

rasche Ableitung des Niederschlagswassers
Dazu ist in der Regel ein Mindestgefälle von 2 % erforderlich.
Ausgenommen von dieser Regelung sind intensiv begrünte Dächer mit Anstaubewässerung.

Zu beachten:

Vorübergehende Pfützenbildung ist auch auf Dachflächen mit einem Gefälle bis 5 % möglich.
Sollen Pfützen vollständig vermieden werden, ist die Entwässerungsebene mit einem Gefälle von mehr als 5 % auszuführen.

Weitere Regeln:

Dächer der Anwendungsklasse K1 (Standardausführung) können auch ohne Gefälle ausgeführt werden. In diesem Fall ist die Abdichtung so zu wählen, dass sie die Anforderungen der Anwendungsklasse K2 erfüllt.
Dächer der Anwendungsklasse K2 (höherwertige Ausführung) sind grundsätzlich mit einem Gefälle von mind. 2 % auszuführen, im Bereich von Kehlen muss das Gefälle mind. 1 % betragen.
Die Dachentwässerung ist nach DIN 1986-100 auszuführen.

An- und Abschlüsse

Anschluss {Anschluss}: gesicherter Abdichtungsrand an aufgehenden Bauteilen (z. B. Wände), Anschluss der Abdichtung an Einbauteile

Abschluss: {Abschluss} gesichertes Ende/Rand einer Abdichtung (am Dachrand)

Kriteriumnicht genutzte Dächergenutzte Dächer
Dachneigung
bis 5°über 5°
Anschlusshöhe(an aufgehenden Bauteilen)150 mm100 mm150 mm
Abschlusshöhe(am Dachrand)100 mm50 mm100 mm
Gegebenenfalls sind die An-/Abschlusshöhen zu erhöhen (z. B. in schneereichen Gebieten, bei Anstaugefahr in Rinnen von Sheddächern).

Tab. 3: Anschlusshöhen an aufgehenden Bauteilen und Abschlusshöhen

Die An-/Abschlusshöhen beziehen sich auf die Oberkante der Abdichtung (bei nicht genutzten Dächern), des Belags (bei genutzten Dächern), der Begrünung oder des Oberflächenschutzes (Oberkante Kiesschicht).


Bild 4: Definition der Anschlusshöhe (Quelle: Prof. Dr.-Ing. Peter Schmidt)

An- und Abschlüsse sollten zugänglich sein (Instandhaltung).

Bei genutzten Dächern sind An- und Abschlüsse gegen mechanische Einwirkungen zu schützen, z. B. durch Bleche.

Türanschlüsse

{Türanschlüsse}

Die Anschlusshöhe sollte auch im Türbereich mind. 15 cm über Oberfläche des Belags betragen.

Eine Verringerung der Anschlusshöhe auf 5 cm ist möglich, wenn folgende Maßnahmen durchgeführt werden:

Einbau einer Entwässerungsrinne unmittelbar vor der Tür auf der gesamten Türbreite und Anschluss an die Entwässerung (Entwässerung auf die Dachfläche ist nicht zulässig); ggf. beheizbar
wasserdichter und abrutschsicherer Anschluss der Abdichtung an den Türrahmen und Hochführen der Abdichtung im Bereich der Leibungen (Türrahmen muss dabei von der Abdichtung hinterfahren werden.)
Ausführung eines Oberflächengefälles des Belags von der Tür weg
Anordnung von Notüberläufen bei Dachterrassen mit geschlossener Brüstung (Anordnung so tief, dass Türschwelle nicht überflutet werden kann)
ggf. Anordnung eines Vordachs zur Verringerung der Spritzwasserbeanspruchung.

Bild 5: Abdichtung im Bereich einer Tür (Türanschluss mit 5 cm Anschlusshöhe) (Quelle: Prof. Dr.-Ing. Peter Schmidt)

Durchdringungen

{Durchdringungen}

Unter Durchdringungen sind Bauteile zu verstehen, die die Abdichtung durchdringen, wie z. B. Leitungen, Rohrdurchführungen usw.

Der Abstand von Durchdringungen zu anderen Bauteilen (z. B. zu An- und Abschlüssen, Bewegungsfugen) beträgt mind. 300 mm. Das Maß bezieht sich auf den Abstand zwischen Flanschaußenkante zu Flanschaußenkante.


Bild 6: Mindestabstände zu Durchdringungen (Quelle: Prof. Dr.-Ing. Peter Schmidt)

Bewegungsfugen

{Bewegungsfugen}

Eine Bewegungsfuge ist der Zwischenraum zwischen zwei Bauteilen oder Bauwerken, der unterschiedliche Bewegungen zwischen diesen ermöglicht.

Regeln:

Für die Ausführung der Abdichtung über Bewegungsfugen müssen die zu erwartenden Fugenbewegungen vorliegen. Bewegungsfugen und Abdichtung müssen aufeinander abgestimmt sein.
Verlauf von Bewegungsfugen: – möglichst geradlinig – ohne Versprünge – nicht durch Gebäudeecken – der Schnittwinkel von Fugen untereinander sowie mit Kehlen und Kanten sollte möglichst 90° betragen.
FugentypBeschreibungForderung/Bemerkung
Fugentyp IFugentyp I beschreibt Fugen für Bewegungen, die langsam ablaufen und einmalig oder selten wiederholt auftreten. Beispiele sind Setzungsbewegungen, Schwindverformungen, Längenänderungen durch jahreszeitliche Temperaturänderungen.Bewegungen der Fugenflanken:
≤ 5 mm bei:•Bitumen-/Polymerbitumenbahnen,•verklebter Kunststoff-/Elastomerbahn,•Abdichtung aus flüssig zu verarbeitenden Stoffen
≤ 10 mm bei:lose verlegter Kunststoff-/Elastomerbahn
Bei Überschreitung der max. Fugenbewegungen ist die Abdichtung der Fuge nach Fugentyp II auszuführen.
Fugentyp IIFugentyp II bezeichnet Fugen für Bewegungen, die schnell ablaufen oder sich häufig wiederholen. Beispiele hierfür sind Längenänderungen durch tageszeitliche Temperaturschwankungen.Fugentyp II ist auch bei oberseitig ungedämmten Dachflächen anzunehmen.

Tab. 4: Fugentypen bei Bewegungsfugen

Dachaufbauten

Dachaufbauten (Anlagen und Aggregate) einschließlich ihrer Zu- und Ableitungen sind so auf der Dachfläche aufzustellen, dass folgende Bedingungen eingehalten werden:

Zugänglichkeit der Abdichtung sowie der An- und Abschlüsse
Fachgerechte Ausführung der Abdichtung einschließlich erforderlicher Durchdringungen

Der Höhenabstand zwischen Abdichtung bzw. Belag oder Kiesschicht und Unterkante der Anlage sollte mind. 50 cm betragen. Bei größeren Anlagen ist dieser Abstand ggf. zu vergrößern, um Arbeiten an der Abdichtung (z. B. zum Zwecke der Instandhaltung) sicherzustellen.


Bild 7: Mindestabstand zwischen Abdichtung bzw. Belag und Dachaufbau ((Quelle: Prof. Dr.-Ing. Peter Schmidt))

Blitzschutzanlagen

{Blitzschutzanlagen}

Blitzschutzanlagen dürfen die Dichtigkeit des Dachs nicht beeinträchtigen.

Die Planung und Ausführung von Blitzschutzanlagen ist nach DIN EN 62305-1 (VDE 0185-305-1) bis DIN EN 62305-4 (VDE 0185-305-4) durchzuführen.

Die Durchführungen von Halterungen und Fangleitungen durch die Dachabdichtung sind wie Durchdringungen abzudichten.

Bei Dachneigungen > 5 % sind die Dachleitungshalter für Blitzfangschutzleitungen gegen Verschieben zu sichern. Bei Kunststoff-/Elastomerbahnen können hierfür spezielle Formteile verwendet werden.

Windsogsicherung

{Windsogsicherung}

Für die Windsogsicherung von Dächern ist DIN 18531-3 zu beachten. Bei abweichender Ausführung ist ein Einzelnachweis (statische Berechnung) erforderlich.

Bei Abdichtungen der Anwendungsklasse K2 müssen korrosionsbeständige Schrauben für die Befestigung der Abdichtung verwendet werden, sofern die Windsogsicherung durch mechanische Befestigungsmittel erfolgt.

Begrenzung der Wasserunterläufigkeit

{Wasserunterläufigkeit}

Maßnahmen zur Begrenzung der Wasserunterläufigkeit der Abdichtung können wie folgt ausgeführt werden:

vollflächige Verklebung aller Schichten untereinander und mit einem massiven Untergrund
Einteilung der Dachfläche in Felder mit Abschottungen der Dämmschicht

Dokumentation

Es wird empfohlen, die für die Abdichtung und den Dachaufbau verwendeten Stoffe und Materialien zu dokumentieren, um später eine ordnungsgemäße Instandhaltung gewährleisten zu können. Gegebenenfalls sind Proben der Dokumentation beizufügen. Die Unterlagen sind dem Bauherrn zu übergeben.

Das Baustellenhandbuch Bauwerksabdichtung

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