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Lagesicherung

{Lagesicherung}

Maßnahmen der Lagesicherung sind aus folgenden Gründen erforderlich:

beim Auftreten möglicher horizontaler Kräfte
Abgleiten des Dachaufbaus bei geneigten Dächern
zur Aufnahme von Windsogkräften

Maßnahmen zur Aufnahme horizontaler Kräfte

Erforderlich in folgenden Fällen:

bei lose verlegter Abdichtung
bei Unterkonstruktionen aus Stahltrapezprofilen
bei Dachaufbau ohne schweren Oberflächenschutz und Wärmedämmstoffen aus Hartschaum (mit Kaltklebstoff verklebt)

Maßnahmen:

mechanische Verbindung der Abdichtung an den Rändern, allen aufgehenden Bauteilen, Rinnen, Bewegungsfugen, Lichtbändern und -kuppeln und ähnlichen Bauteilen mit der Tragkonstruktion
Befestigung durch eine Linienbefestigung mit Metallbändern, Metallprofilen oder Verbundblech
Alternativ ist auch eine lineare Befestigung mit punktweise angeordneten Einzelbefestigungselementen (mind. drei Stück je Meter) möglich.

Das Einbinden oder Einklemmen der Abdichtung in höher liegende Randprofile oder Randabdeckungen sowie Verklebungen mit diesen Bauteilen gelten nicht als Befestigung.

Lagesicherung bei Dächern mit einer Neigung über 3°

Bei Dächern mit einer Neigung > 3° können die Schichten des Dachaufbaus bei Erwärmung (Sonneneinstrahlung) in Richtung des Gefälles abrutschen.

Maßnahmen:

Befestigung der Dachbahnen am oberen Rand durch Nägel (versetzte Anordnung, Nagelabstand max. 100 mm)
Verlegung der Bahnen über den First und Fixierung
Befestigung der Schichten des Dachaufbaus mit Metallbändern bzw. Verbundblechen oder Sicherung durch Stützkonstruktionen
Bei Dächern mit einem Gefälle von mehr als 3° sollten Abdichtungsbahnen mit hoher Wärmestandfestigkeit und hoher Zugfestigkeit verwendet werden.

Bild 13: Lagesicherung der Bahnen (Quelle: Prof. Dr.-Ing. Peter Schmidt)

Maßnahmen zur Sicherung gegen Abheben durch Windkräfte

Flachdächer sowie flach geneigte Dächer werden durch Windsogkräfte beansprucht, die insbesondere an den Dachrändern sowie im Eckbereich Maximalwerte erreichen.

Für geschlossene Gebäude bis zu einer Höhe von 25 m werden in der Norm (DIN 18531-3) sowie in der Flachdachrichtlinie verschiedene Maßnahmen zur Sicherung gegen Abheben durch Windsog angegeben:

Auflast (z. B. Gesteinsschüttung der Korngröße 16/32, Mindestdicke 50 mm)
Verkleben mit dem Untergrund
mechanische Befestigung (z. B. mit Breitkopfstiften)

Sicherung durch Auflast {Auflast}

Sicherung durch Auflast nur geeignet für Dächer mit einer Dachneigung bis 3°.

Geeignete Maßnahmen:

Schüttungen aus Kies (Korngröße 16/32 nach DIN EN 13242; Mindestdicke 50 mm)
Plattenbeläge aus Beton oder gleichwertig
Betonformsteine oder Vegetationssubstrate

Bemessung:

In der Norm (DIN 18531) finden sich keine Angaben.
Konkrete Angaben sind in der Flachdachrichtlinie enthalten.
Die Mindesthöhe der Kiesschüttung hängt u. a. von der Windzone, der Gebäudehöhe, der Ausbildung der Traufe (scharfkantig oder mit Attika) sowie dem Bereich auf dem Dach ab.
Insbesondere in den Rand- und Eckbereichen eines Flachdachs (Bereiche F und G) treten hohe Windsogspitzen auf. Hier ist daher eine entsprechend größere Auflast zur Windsogsicherung anzuordnen. Außerdem wird empfohlen, in den Rand- und Eckbereichen des Dachs Plattenbeläge als Auflast zu verwenden, da bei losen Kiesschüttungen Verwehungen auftreten können.

Bild 14: Bereiche auf einem Flachdach (Quelle: Prof. Dr.-Ing. Peter Schmidt)

Gebäudehöhe < 10 m
Mindesthöhe der Kiesschüttung als Auflastcm
Windzone 1
BereichFGHI
scharfkantiger Traufbereich10,58,45,05,0
mit Attikahp/h = 0,0259,27,55,05,0
hp/h = 0,058,46,75,05,0
hp/h = 0,107,55,95,05,0
Windzone 2 (Binnenland)
BereichFGHI
scharfkantiger Traufbereich13,610,96,55,0
mit Attikahp/h = 0,02512,09,86,55,0
hp/h = 0,0510,98,76,55,0
hp/h = 0,109,87,66,55,0
Windzone 2 (Küste und Inseln der Ostsee)
scharfkantiger Traufbereich17,814,28,55,0
mit Attikahp/h = 0,02515,612,88,55,0
hp/h = 0,0514,211,48,55,0
hp/h = 0,1012,810,08,55,0
H: Gebäudehöhe über Grundhp: Höhe der Attika (bezogen auf Oberfläche Dach)F: Eckbereich; G: Randbereich; H und I: Innenbereich der Dachfläche

Tab. 27: Windsogsicherung von Dachabdichtungen mit einer Kiesschüttung für Gebäude mit einer Höhe < 10 m in den Windzonen 1 und 2 (Dachneigung < 5°) (Tabelle in Anlehnung an Flachdachrichtlinie, Tab. I.1; Auszug) (Hinweis: für die Windzonen 3 und 4 sowie Gebäudehöhen ≥ 10 m siehe Flachdachrichtlinie)


Bild 15: Kiesschüttung auf einem Flachdach (Quelle: Prof. Dr.-Ing. Peter Schmidt)

Sicherung durch Verklebung

Bei Sicherung durch Verkleben müssen die Dachabdichtung sowie alle weiteren Schichten des Dachaufbaus untereinander sowie die unterste Schicht mit dem Untergrund mit geeigneten Klebstoffen dauerhaft verklebt werden.

Geeignete Klebstoffe sind z. B. Heißbitumen, Kaltbitumen oder PUR-Kleber.

Ausführung:

Der Untergrund muss für eine Verklebung geeignet sein, ggf. ist eine Haftbrücke aufzutragen.
Verklebung von Bitumen-/Polymerbitumenbahnen: Bei Gebäuden bis 25 m Höhe gelten nachfolgend angegebene Maßnahmen erfahrungsgemäß als ausreichende Sicherung gegen Windsog.
Verklebung von Kunststoff-/Elastomerbahnen: Hierfür sind keine Angaben in der Norm enthalten. Es sind die Herstellerangaben zu beachten.
KleberDachbereich
FGHI
Heißbitumen/Verschweißung/Kaltselbstverklebung40 % der Fläche30 % der Fläche20 % der Fläche10 % der Fläche
Kaltbitumena)4 Streifen/m23 Streifen/m23 Streifen/m22 Streifen/m2
Streifenbreite 40 mm
PUR-Klebera)(ca. 40 g/m und Streifen)8 Streifen/m26 Streifen/m25 Streifen/m24 Streifen/m2
a) Hinweis: Verbrauch ca. 100 g/m und Streifen. Bei Kaltverklebung sind die entsprechenden Angaben der Hersteller zu beachten.
Dachbereiche:F: Eckbereich; G: Randbereich; H und I: Innenbereich der Dachfläche

Tab. 28: Verklebung von Bitumen-/Polymerbitumenbahnen als Windsogsicherung bei geschlossenen Gebäuden bis 25 m Höhe

Sicherung durch mechanische Befestigung

Bevorzugt wird die Anwendung bei Abdichtungen auf Stahltrapezprofilen sowie auf Holzschalung.

Anwendungsregeln:

Es dürfen nur Befestiger-Bahn-Kombinationen mit einer europäisch technischen Zulassung oder Bewertung auf Grundlage der ETAG 006 verwendet werden.
Ausgenommen von dieser Regelung ist die mechanische Befestigung von Bitumenbahnen mit Flachkopfstiften auf Schalung.

Ausführung:

Mechanische Befestigung der Abdichtung linear (d. h. punktweise mit Einzelbefestigungen) oder linienförmig (d. h. mit durchlaufenden Metallprofilen, Verbundblechen). Anordnung in der Überlappung, nahtunabhängig oder unterseitig.
Befestigung in der Überlappung: Die Bahnen werden punktweise durch Einzelbefestigungen im überdeckten (überlappten) Bahnenrand mit dem Untergrund befestigt. Im Regelfall werden die Bahnen quer zur Spannrichtung der Stahltrapezprofile bzw. der Holzschalung verlegt. Zwischen Bahnenrand und Lastverteilteller der Befestigung muss ein Mindestabstand von 10 mm eingehalten werden.
Nahtunabhängige Befestigung: Hierbei werden die linearen oder linienförmigen Befestigungen im erforderlichen Abstand angeordnet und mit zusätzlichen Dachbahnstreifen überdeckt.
Unterseitige Befestigung: Eine unterseitige Befestigung kann bei Kunststoff- oder Elastomerbahnen angewendet werden. Hierzu werden Streifen oder Teller (z. B. aus Bahnenmaterial) mit Einzelbefestigungen in der Unterkonstruktion fixiert. Anschließend wird darauf die Abdichtung befestigt.
Bei Anwendungsklasse K2 (höherwertige Ausführung) sind mechanische Befestigungen aus Edelstahl zu verwenden.
Mechanische Befestigungen müssen über die Fläche eines Dachbereichs (Bereiche F, G, H und I) gleichmäßig verteilt angeordnet werden.
Die Anzahl der erforderlichen Befestigungen ergibt sich aus den Windlasten; siehe exemplarisch nachfolgende Tabelle (Auszug aus der Flachdachrichtlinie; die Norm enthält keine Angaben hierzu).
Gebäudehöhe < 10 m
Windzone 1
Anzahl der Befestigerpro m2Anzahl der Stiftepro m2
BereichFGHIFGHI
scharfkantiger Traufbereich3,83,02,02,025201211
mit Attikahp/h = 0,0253,32,72,02,022181211
hp/h = 0,053,02,42,02,020161211
hp/h = 0,102,72,12,02,018141211
h: Gebäudehöhe über Grundhp: Höhe der Attika (bezogen auf Oberfläche Dach)F: Eckbereich; G: Randbereich; H und I: Innenbereich der Dachfläche

Tab. 29: Befestigungsmittel zur Windsogsicherung von Abdichtungen bei Gebäuden < 10 m in Windzone 1 (Tabelle in Anlehnung an Flachdachrichtlinie Tab. I.1; Auszug)

Das Baustellenhandbuch Bauwerksabdichtung

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