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Oberflächenschutz

{Oberflächenschutz}

Der Oberflächenschutz dient als Schutz der Abdichtung vor mechanischen und thermischen Einwirkungen, UV-Strahlung, Flugfeuer und Strahlungswärme sowie zur Vermeidung von Ablagerungen und Verkrustungen.

Je nach Ausbildung wird zwischen leichtem und schwerem Oberflächenschutz unterschieden.


Bild 12: Leichter und schwerer Oberflächenschutz (Quelle: Prof. Dr.-Ing. Peter Schmidt)

Leichter OberflächenschutzSchwerer Oberflächenschutz
Bitumenbahnen mit einer werkseitig aufgebrachten Bestreuung aus Schiefer oder GranulatEinstreuen von Schiefersplitt in eine Polymerbitumenkaltmasse auf der Abdichtung.Gesteinsschüttungen (Kiesschicht 16/32, 50 mm Dicke), Plattenbeläge (z. B. frostbeständige Betonplatten) oder Formsteine auf Kies- oder Splittbett, Begrünungen sowie Nutzschichten von befahrbaren Flächen

Tab. 26: Oberflächenschutz

Vorteile eines schweren Oberflächenschutzes:

Zuordnung der Abdichtung zur thermischen Einwirkungsstufe B („mäßige thermische Einwirkung“)
Bauaufsichtliche Anforderungen an den Brandschutz („harte Bedachung“) werden erfüllt.
Der schwere Oberflächenschutz dient als Auflast zur Sicherung des Dachaufbaus gegen Abheben infolge Windsogs bei loser Verlegung der Abdichtungsbahnen.

Ausführung eines schweren Oberflächenschutzes:

Kiesschicht aus Gesteinen der Korngruppe 16/32 mm; Dicke mind. 50 mm im Einbauzustand
Für Plattenbeläge sind Stoffe nach Abschnitt „Stoffe für den Oberflächenschutz nicht genutzter Dächer“ zu verwenden.
Bei einlagigen Abdichtungen (z. B. Kunststoff- und Elastomerbahnen, Abdichtungen aus flüssig zu verarbeitenden Stoffen) sollte eine Schutzlage auf der Abdichtung angeordnet werden.
Bei pneumatischer Förderung der Gesteinskörnung auf die Dachfläche ist bei einlagigen Abdichtungen eine Schutzlage zwingend erforderlich.
Bei geneigten Dachflächen sind in Abhängigkeit von der Dachgröße und -neigung Maßnahmen gegen Abrutschen des Oberflächenschutzes erforderlich, z. B. durch Einbau von Konstruktionen, die das Abrutschen feldweise verhindern (z. B. auf der Abdichtung verlegte Rasengittersteine).
Bei größeren Neigungen (ca. 10°) kann ein schwerer Oberflächenschutz nicht mehr ausgeführt werden.

Dachbegrünung:

Die Eignung einer Begrünung als Auflast zur Sicherung gegen Windsog erfordert einen Nachweis.
Während der Anwuchsphase können Erosionsschutzmaßnahmen erforderlich sein (z. B. Erosionsschutzgewebe).
An- und Abschlüsse sowie Durchdringungen müssen vom Bewuchs freigehalten werden.
Bei Begrünungen mit Anstaubewässerung dürfen nur Stoffe nach K2 verwendet werden.
Abdichtungen unter einer Begrünung erfüllen ohne Nachweis die bauaufsichtlichen Anforderungen an den Brandschutz („harte Bedachung“).
Das Baustellenhandbuch Bauwerksabdichtung

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