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Oberflächenschutz

{Oberflächenschutz}

Der Oberflächenschutz dient als Schutz der Abdichtung vor mechanischen und thermischen Einwirkungen, UV-Strahlung, Flugfeuer und Strahlungswärme sowie zur Vermeidung von Ablagerungen und Verkrustungen.

Je nach Ausbildung wird zwischen leichtem und schwerem Oberflächenschutz unterschieden.


Bild 12: Leichter und schwerer Oberflächenschutz (Quelle: Prof. Dr.-Ing. Peter Schmidt)

Leichter OberflächenschutzSchwerer Oberflächenschutz
Bitumenbahnen mit einer werkseitig aufgebrachten Bestreuung aus Schiefer oder GranulatEinstreuen von Schiefersplitt in eine Polymerbitumenkaltmasse auf der Abdichtung.Gesteinsschüttungen (Kiesschicht 16/32, 50 mm Dicke), Plattenbeläge (z. B. frostbeständige Betonplatten) oder Formsteine auf Kies- oder Splittbett, Begrünungen sowie Nutzschichten von befahrbaren Flächen

Tab. 26: Oberflächenschutz

Vorteile eines schweren Oberflächenschutzes:

• Zuordnung der Abdichtung zur thermischen Einwirkungsstufe B („mäßige thermische Einwirkung“)
• Bauaufsichtliche Anforderungen an den Brandschutz („harte Bedachung“) werden erfüllt.
• Der schwere Oberflächenschutz dient als Auflast zur Sicherung des Dachaufbaus gegen Abheben infolge Windsogs bei loser Verlegung der Abdichtungsbahnen.

Ausführung eines schweren Oberflächenschutzes:

• Kiesschicht aus Gesteinen der Korngruppe 16/32 mm; Dicke mind. 50 mm im Einbauzustand
• Für Plattenbeläge sind Stoffe nach Abschnitt „Stoffe für den Oberflächenschutz nicht genutzter Dächer“ zu verwenden.
• Bei einlagigen Abdichtungen (z. B. Kunststoff- und Elastomerbahnen, Abdichtungen aus flüssig zu verarbeitenden Stoffen) sollte eine Schutzlage auf der Abdichtung angeordnet werden.
• Bei pneumatischer Förderung der Gesteinskörnung auf die Dachfläche ist bei einlagigen Abdichtungen eine Schutzlage zwingend erforderlich.
• Bei geneigten Dachflächen sind in Abhängigkeit von der Dachgröße und -neigung Maßnahmen gegen Abrutschen des Oberflächenschutzes erforderlich, z. B. durch Einbau von Konstruktionen, die das Abrutschen feldweise verhindern (z. B. auf der Abdichtung verlegte Rasengittersteine).
• Bei größeren Neigungen (ca. 10°) kann ein schwerer Oberflächenschutz nicht mehr ausgeführt werden.

Dachbegrünung:

• Die Eignung einer Begrünung als Auflast zur Sicherung gegen Windsog erfordert einen Nachweis.
• Während der Anwuchsphase können Erosionsschutzmaßnahmen erforderlich sein (z. B. Erosionsschutzgewebe).
• An- und Abschlüsse sowie Durchdringungen müssen vom Bewuchs freigehalten werden.
• Bei Begrünungen mit Anstaubewässerung dürfen nur Stoffe nach K2 verwendet werden.
• Abdichtungen unter einer Begrünung erfüllen ohne Nachweis die bauaufsichtlichen Anforderungen an den Brandschutz („harte Bedachung“).
Das Baustellenhandbuch Bauwerksabdichtung

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