Читать книгу Berliner Kriminalpolizei von 1945 bis zur Gegenwart - Polizeihistorische Sammlung - Страница 25
Weisungskompetenzen der Alliierten
Оглавлениеvon Friedrich Sander
Bereits vor dem Zusammenbruch des nationalsozialistischen Deutschen Reiches hatten die Alliierten eine Reihe von Konferenzen und Sitzungen abgehalten, um über die Zukunft Deutschlands zu beraten. Während sich die „Großen Drei“, der amerikanische Präsident Franklin D. Roosevelt, der britische Premier Winston Churchill und der sowjetische Regierungschef Josef Stalin, Ende 1943 in Teheran und im Februar 1945 in Jalta auf der Krim trafen, erarbeitete in London die European Advisory Commission Grundzüge der künftigen Verwaltung des dann besiegten Deutschland. In dieser Kommission, in der Berufsdiplomaten saßen, war ab November 1944 auch Frankreich vertreten.
Im Londoner Protokoll vom 12. September 1944 wurde vereinbart, Deutschland in drei Besatzungszonen aufzuteilen, in eine britische, eine amerikanische und eine sowjetische. Berlin als besonderes Territorium sollte ebenfalls gemeinsam verwaltet und in Besatzungssektoren geteilt werden. Auf der Konferenz von Jalta wurde Frankreich als vierte Macht an der alliierten Kontrolle Deutschlands beteiligt, wozu auch die Einräumung einer eigenen (der vierten) Besatzungszone gehörte.
Nach der Kapitulation Deutschlands am 8. Mai 1945 war Berlin zunächst nur von sowjetischen Truppen besetzt, die die Stadt schon am 2. Mai 1945 eingenommen hatten. Bereits am 28. Mai 1945 war der sowjetische Generaloberst Nikolai Bersarin zum Stadtkommandanten von Berlin ernannt worden und hatte erste politische und administrative Anordnungen zur Normalisierung des Lebens erlassen.
In den ersten Julitagen 1945 rückten dann, wie vereinbart, britische und amerikanische Truppen in die ihnen zugewiesenen Sektoren Berlins ein, die französischen folgten im August.
Am 5. Juni 1945 übernahmen die vier Siegermächte die oberste Regierungsgewalt in ganz Deutschland. In einer gemeinsamen Erklärung wurde unter anderem festgelegt, als oberstes Regierungsorgan einen Kontrollrat mit Sitz in Berlin zu errichten. Ihm gehörten die vier alliierten Oberfehlshaber an. Jeder Oberbefehlshaber war für die Geschehnisse in seiner Besatzungszone allein verantwortlich; Fragen, die Deutschland als Ganzes betrafen, mussten jedoch gemeinsam entschieden werden.
Die Verwaltung von Berlin, das ebenfalls in vier Sektoren eingeteilt war, übernahm die Interalliierte Militärkommandatur (russisch: Kommandantura). Sie setzte sich aus den vier Stadtkommandanten zusammen und unterstand dem Kontrollrat für Deutschland. Ihre erste Sitzung hielt sie am 11. Juli 1945 ab.
Die Arbeit sowohl des Kontrollrats wie auch der Interalliierten Militärkommandantur wurde von den unterschiedlichen politischen Auffassungen der UdSSR und der westlichen Siegermächte sowie ihrem gegenseitigen Misstrauen überschattet. Dies führte schließlich, nach dem sowjetischen Einspruch gegen die Wahl Ernst Reuters (SPD) zum Oberbürgermeister Berlins, dem Rückzug der UdSSR aus der Interalliierten Militärkommandantur am 16. Juni 1948 sowie der Währungsreform in den Westsektoren der Stadt am 23. Juni 1948 mit der unmittelbar folgenden Blockade Berlins, zur Teilung der Stadt in Ost- und Westberlin.
Während die DDR – entgegen den Vereinbarungen für Berlin – Ostberlin zur Hauptstadt machte und den Ostteil der Stadt wie einen Bezirk der DDR behandelte, entwickelten sich zwischen Westberlin und der Bundesrepublik Deutschland immer engere Beziehungen. Allerdings hielten die westlichen Alliierten an der Viermächteverantwortung für Berlin fest, und Westberlin durfte nicht direkt vom Bund regiert werden. Die für die Berliner Verfassung von 1950 ursprünglich vorgesehenen Bestimmungen: „Berlin ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland“, „Grundgesetz und Gesetze der Bundesrepublik Deutschland sind für Berlin bindend“, wurden von den Westalliierten suspendiert. Zwei Jahre später bezog jedoch das Dritte Überleitungsgesetz Westberlin in das Rechts-, Wirtschafts- und Finanzsystem der Bundesrepublik Deutschland ein. Der besondere Status der Stadt brachte es unter anderem mit sich, dass Bundesgesetze in Westberlin erst Gültigkeit erlangten, wenn sie vom Abgeordnetenhaus übernommen worden waren.
Die alliierten Vorbehalte galten bis zur Wiedervereinigung 1990.
Zu den ersten Maßnahmen, die der sowjetische Stadtkommandant im Mai 1945 traf, gehörte auch die Reorganisation der Polizei. Am 19. Mai 1945 wurde Oberst Paul Markgraf, ein Mitglied des Nationalkomitees Freies Deutschland, als Polizeipräsident im neuen Polizeipräsidium in der Linienstraße im Ostteil der Stadt eingesetzt, am folgenden Tag die Stadtpolizei gebildet. Voraussetzung für den Neuaufbau war eine grundsätzliche Abkehr vom Polizeiapparat des NS-Regimes. Deshalb wurden unbelastete Kräfte gesucht, deshalb sollte die Schutzpolizei laut Befehl des sowjetischen Kommandanten vom 25. Mai 1945 die Uniform tragen, die bis 1933 in Dienstgebrauch gewesen war.
Nach der Installierung der Viermächteverwaltung wurde innerhalb der Interalliierten Kommandantur ein Komitee für öffentliche Sicherheit gebildet, dem die Aufsicht über die Polizei oblag. Die Kommandantur erließ eine ganze Reihe von „Orders“, die die Reorganisation der Polizei regelten. Nachdem diese zunächst als „Volkspolizei“ vorgestellt worden war, verfügte Markgraf am 12. April 1947, wieder die Bezeichnungen Schutz-, Kriminal- und Verwaltungspolizei zu verwenden.
Mit den Spannungen zwischen den Siegermächten und der schließlichen Teilung der Stadt vollzog sich auch die Teilung der Polizei. Die Ereignisse spitzten sich im Frühjahr 1948 zu, nachdem viele Personen nach ihrer Festnahme verschwunden waren und Markgraf nur noch von sowjetischer Seite getragen wurde. Bürgermeister Ferdinand Friedensburg sprach deshalb am 26. Juni 1948 seine Entlassung aus, doch Markgraf weigerte sich, die Amtsgeschäfte zu übergeben. Daraufhin baute sein bisheriger Stellvertreter, Johannes Stumm, im amerikanischen Sektor eine Polizei auf demokratischer Basis auf. In der Folge wurde Stumm Polizeipräsident von Westberlin. Eine Zusammenfügung der nunmehr entstandenen zwei Stadtpolizeien konnte erst 1990 stattfinden.
Die Westberliner Polizeipräsidenten durften aufgrund des Besatzungsrechts nur im Einvernehmen mit den drei Westalliierten bestimmt werden. Diese Regelung blieb bis zur Vereinigung bestehen. Gewählt wurden die Polizeipräsidenten (bis 1995) vom Abgeordnetenhaus, dem sie deshalb auch verantwortlich waren. Ihrem Amt kam damit, neben der Wahrung der inneren Sicherheit, auch eine politische Bedeutung zu.