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Protestbewegung Ende der sechziger Jahre

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Im Laufe der sechziger Jahre setzte sich bei führenden Politikern in Bonn und bei den Westmächten die Erkenntnis durch, dass die Teilung Deutschlands die politische Lage Europas bestimmte. Diese Veränderungen trugen dazu bei, dass gesellschaftliche Konflikte als intern verursachte und nicht als von außen hineingetragene begriffen und die ungelöste Frage des Bildungs- und Hochschulwesens zum Gegenstand kritischer Auseinandersetzungen wurden. Deutlich war schon seit 1966/67 in der studentischen Bewegung außerhalb der Hochschulen zu spüren, dass eine teilweise radikal geprägte Klientel geneigt war, besonders in Protesten gegen die militärischen Interventionen der USA in Vietnam Gewalt in Deutschland anzuwenden. Ein Wendepunkt in der Geschichte der studentischen Protestbewegung in der Bundesrepublik stellte zweifellos der Tod des Studenten Benno Ohnesorg dar, der am 2. Juni 1967 durch den Kriminalbeamten Kurras in Berlin erschossen wurde.

Die ganze Situation in Deutschland war über mehrere Jahre durch eine Eskalation von Gewalt und Gegengewalt zwischen dem Staat und seinen Einrichtungen und der rebellierenden, radikalisierten Studentenschaft gekennzeichnet. Bereits im Vorfeld des Schahbesuches waren durch Senat- und Polizeiführung Signale gesetzt worden, alle als Störungen betrachtete Kundgebungen gegen den diktatorischen Machthaber aus Persien weitgehend zu unterbinden.

So wurden Plakate, die sich kritisch mit der Rolle des Schahs in Persien auseinander setzten, durch die Polizei entfernt und sichergestellt.

Nachdem der Schah gemeinsam mit seiner Gattin am 2. Juni 1967 in Berlin-Tempelhof eingetroffen war, besuchte er mittags das Schöneberger Rathaus, vor dem so genannte „Jubelperser“, mitgebrachte Bodyguards aus Persien, mit Holzlatten und Stahlruten auf Demonstranten einschlugen. Abends besuchte das Ehepaar die Deutsche Oper, wo es zu den folgenschweren Auseinandersetzungen und dem Tod des jungen Studenten kam.

Was war geschehen? Die Auseinandersetzungen vor der Deutschen Oper beziehungsweise deren unmittelbarer Umgebung sind auch heute nicht bis ins Detail geklärt.

Kurras behauptete in der Gerichtsverhandlung, durch junge Leute in die Enge getrieben worden zu sein und in dieser Situation aus Notwehr geschossen zu haben. Die „Saat der Gewalt“, so äußerte er sich vor Gericht, sei aufgegangen. Er bedauerte den Tod des Studenten, fühlte sich „auch heute (1967) noch unschuldig und mochte weitere Erklärungen im Gerichtssaal nicht abgeben und weitere Fragen auch nicht mehr beantworten“.

Der Kriminalobermeister Kurras wurde dreieinhalb Jahre später nach dem tödlichen Schuss erneut, diesmal durch die 10. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin, freigesprochen, weil das Gericht eine strafrechtliche Schuld nicht nachweisen konnte. Dagegen wurde er von dem moralischen Vorwurf, den Tod eines Menschen möglicherweise durch „ungesteuertes Fehlverhalten“ verursacht zu haben, ausdrücklich nicht entlastet. Der Vorsitzende wies darauf hin, dass Kurras ein mögliches moralisches Verschulden mit sich selbst abzumachen habe.

Doch vor diesem Problem stehen nahezu alle Polizeibeamten, die entweder in eigener Notwehrsituation oder unter Einsatz ihres Lebens für andere einen Verbrecher erschießen mussten. Nur selten werden sie mit dieser Situation und der Tatsache, für den Tod eines Menschen verantwortlich zu sein, fertig.

Berliner Kriminalpolizei von 1945 bis zur Gegenwart

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