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2. Der Visitationsbericht des Regino von Prüm
ОглавлениеIm Trierer Land war im frühen 9. Jahrhundert die Christianisierung so weit erfolgreich abgeschlossen, dass der Bischof in den einzelnen Gemeinden Visitationen durchführen ließ, mit denen der Zustand der Gemeinden überprüft werden sollte. Einer dieser Visitatoren war Regino von Prüm, zwischen 892 bis 899 Abt des gleichnamigen Klosters in der Eifel. Von unschätzbarem Wert ist sein erhaltenes Visitationshandbuch, dessen standardisierter Fragenkatalog auch den Kirchhof betraf.33 Aufschlussreich ist, dass eine Umfriedung des Raums um die Kirche zwingend vorgeschrieben ist, für deren Unterhaltung der Pfarrer verantwortlich ist. Sinn der Umfriedung ist es dem Bericht zufolge, den Kirchhof vor Verunreinigung und Entheiligung zu schützen. Vermutlich kann eine solche Einfriedung sowohl in Form einer Mauer als auch einer natürlich gewachsenen Hecke bestanden haben. Doch gleichzeitig sorgte eine solche Umfriedung für die klare Definition des Kirchhofs im Sinne eines Rechtsraumes; erst so konnte festgestellt werden, ob eine Bestattung auf dem kirchlichen Cimiterium stattfand. Weiter ist wichtig, dass terminologisch zwischen dem eigentlichen Bestattungsplatz, cimiterium genannt, und dem Raum für das soziale, öffentliche Leben, als atrium bezeichnet, unterschieden wird. Der oftmals erweckte Eindruck, dass auf dem Kirchhof, und damit gewissermaßen über den Gräbern, auch Handel und Wandel nebst öffentlichem Spektakel betrieben wurde, muss demnach dahin präzisiert werden, dass beide Bereiche auf dem Kirchhof vorhanden, aber strikt voneinander getrennt waren. Es gab den Raum der geheiligten Stätte für die Beerdigungen einerseits und den Ort für öffentliche Handlungen.
Das Wort Friedhof findet sich in diesem Zusammenhang nicht, sondern ist erst später aus dem altertümlich freithof oder vrithof entstanden, das einen umfriedeten Raum bezeichnet, der im rechtlichen Sinn auch einen Asylraum bezeichnet.