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3.1. Unselige Verträge zu Lasten Dritter an Beispiel Polens

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Ein besonders markantes Beispiel in Europa für ein Land, welches in den letzten 250 Jahren immer wieder zerteilt, neu zusammengestückelt und wieder zerteilt wurde ist Polen. Das 1386 durch die Union von Krewo entstandene Großreich Polen-Litauen, welches in seiner größten Ausdehnung 1618 das Gebiet des heutigen Weißrussland und den größten Teil des heutigen Gebietes der Ukraine umfasste und fast bis zum Schwarzen Meer reichte, konnte nur so groß werden, weil Brandenburg-Preußen und Österreich-Ungarn im Dreißigjährigen Krieg gebunden waren und das Zarentum Russland an den Wirren der Smuta litt.

In dem Moment jedoch, wo diese drei benachbarten ausländischen Mächte erstarkten, war abzusehen, dass es mit Polen bergab gehen würde. In den Teilungen Polens 1772, 1793 und 1795 wurde Polen schrittweise auf die drei Nachbarreiche aufgeteilt. Dabei bleibe es allerdings nicht. Die Vierte Teilung Polens (und je nach Lesart die fünfte und sechste) ließen das Gebiet und die Bevölkerung nicht zur Ruhe kommen. Als solche wurden gezählt:

- Das russische Protektorat Kongresspolen 1815-1916

- Der Deutsch-sowjetische Nichtangriffspakt 1939

- Die Westverschiebung Polens 1945

Dass vor diesem historischen Hintergrund die Polen weder den Deutschen noch den Russen über den Weg trauen, sollte daher nur allzu gut nachvollziehbar sein. Das macht den Weg der Deutsch-Polnischen Aussöhnung so schwierig.

Die Deutsch-Französische Aussöhnung war demgegenüber deshalb leichter, weil es im kollektiven Gedächtnis beider Völker sowohl Napoleon Bonaparte als auch Adolf Hitler gab und Frankreich nie auf fremde Staaten aufgeteilt wurde. Ein weiterer Stolperstein für die Deutsch-Polnische Auflösung war lange Zeit die Tatsache, dass die Westverschiebung Polens zu Lasten der Deutschen Ostgebiete ging, wofür die Polen allerdings am allerwenigsten konnten.

Was lehrt uns das für künftige Aufteilungen? Wie uns das Beispiel der Teilung der Tschechoslowakei 1992 zeigt, ist es gesellschaftlich dysfunktional und schädlich, zwei Bevölkerungsgruppen mit derart unterschiedlichen Mentalitäten in einem Staat zusammengefasst zu lassen. Eine einvernehmliche Trennung, wie in Abschnitt 7.3.12. skizziert, kann auch in der Zukunft eine sinnvolle Option darstellen, bedarf aber, da die Situation bereits eskaliert ist, analog zum Vertrag von Dayton 1995, der kooperativen Mithilfe ausländischer Mächte, die diesen Vorgang auch in der Zukunft verantwortungsvoll begleiten können und wollen.

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